Mitteldeutsche Zeitung: Politik/Sicherheit Gesetz schränkt Silvesterböller in Städten ein - Vorschrift verbietet das Zünden von Feuerwerk in Fachwerk-Nähe
Halle (ots)
In vielen Innenstädten Sachsen-Anhalts dürfen zum Jahreswechsel keine Böller und Silvesterraketen mehr gezündet werden, berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe). Ein neues bundesweit gültiges Gesetz verbietet das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe von Fachwerkhäusern. Diese seit Anfang Oktober gültige Bestimmung betrifft Feuerwerkskörper der Kategorie II. Das sind Böller und Raketen, die nur an drei Tagen zum Jahresende und ausschließlich an Erwachsene verkauft werden dürfen.
Mit der neuen Regel soll die Brandgefahr in eng bebauten Orten vermindert werden. Dort könnten Silvesterraketen großen Schaden anrichten, sagte Ingolf Hirsch, Chef des Landesfeuerwehrverbandes, der Zeitung. Mit ihrer langen Brenndauer könnten sie leicht trockenes Material etwa in Dachstühlen entzünden, wenn sie dort landen. Hirsch zweifelt indes an der Umsetzbarkeit der Regel: "Wer soll das kontrollieren?"
Für Quedlinburg etwa bedeutet das neue Gesetz, dass im gesamten historischen Stadtkern das Abfeuern der Feuerwerkskörper verboten ist. Die Stadt setzt vor allem auf die Einsicht der Bürger; stärkere Kontrollen soll es nicht geben. Das sei nicht zu leisten, sagte Bernd Reuschel, bei der Stadtverwaltung für die Gefahrenabwehr zuständig.
Viele Kommunen im Land scheinen indes von der Neuregelung noch nichts gehört zu haben. So war das Raketen-Verbot in der Umgebung von Fachwerkhäusern etwa im Naumburger Ordnungsamt gestern unbekannt. Auch scheinen die Zuständigkeiten nicht endgültig geklärt. Während das Magdeburger Sozialministerium auf die Landkreise verweist, heißt es aus der Verwaltung des Burgenlandkreises, die Umsetzung sei Sache der Gemeinden. Und Innenministeriums-Sprecher Martin Krems konnte auch die Frage nach der Zuständigkeit der Polizei für mögliche Kontrollen gestern nicht beantworten.
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