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Digitale Wahlurnen nicht vor 2007

Hamburg (ots)

Der Sonntagsausflug zum Wahllokal wird den Wählern
in Deutschland auch zur Bundestagswahl 2006 erhalten bleiben. Das
E-Voting, die Wahl vom heimischen PC aus, wird bei Kommunal-,
Landtags- oder Bundestagswahlen frühestens in fünf bis sechs Jahren
möglich sein, die tatsächliche Durchsetzung wohl noch länger auf sich
warten lassen. Davon gehen die Experten von Mummert Consulting aus.
Dabei gibt es für Online-Wahlen schon heute eine große Zahl
möglicher Nutzer. Mehr als 20 Millionen Deutsche haben bereits einen
Internetanschluss, Tendenz steigend. Ein weiterer Indikator für die
Erfolgsaussichten sind die Briefwähler. 16 Prozent der
Wahlberechtigten nutzten 1998 diese Möglichkeit zur Stimmabgabe. Ihre
Zahl steigt stetig.
Getestet wurde das E-Voting hier zu Lande bisher nur bei
Betriebsrats- und Studienparlamentswahlen. So haben zum Beispiel die
Studierenden der Universität Osnabrück ihr Parlament per Mausklick
ermittelt. Auch rund 7.000 Mitarbeiter der T-Systems CMS konnten ihre
Stimme direkt am PC abgeben. Der neue Betriebsrat des Unternehmens
stand so wenige Sekunden nach Ablauf der Wahlzeit fest. Auch im
Ausland wird fleißig getestet: Schon vor zwei Jahren bot die
Demokratische Partei im US-Bundesstaat Arizona elektronische
Vorwahlen an. Die Demokraten konnten per Mausklick entscheiden, wer
landesweit für ihre Partei ins Rennen gehen sollte. Estland plant, zu
den Parlamentswahlen im kommenden Jahr E-Voting anzubieten.
Die Organisation einer Online-Wahl wird umso schwieriger, je
größer der Wählerkreis ist. Die Einführung kann daher nur Schritt für
Schritt erfolgen. Schritt eins: Online-Wahl im zuständigen Wahllokal,
wobei Mitarbeiter die Identität persönlich überprüfen. Schritt zwei:
Jeder Wähler kann in jedem beliebigen Wahllokal abstimmen, wenn er
Ausweis und Wahlkarte vorlegt. Schritt drei: Die Bürger wählen vom
heimischen PC aus und identifizieren sich per digitale Signatur.
Deren Einführung wiederum verlief bisher allerdings schleppend.
Neben technischen Problemen gibt es auch eine Reihe rechtlicher
Hürden: So ist zwar die Vernichtung der Papier-Wahlunterlagen
eindeutig geregelt, für Online-Wahlen müsste der Gesetzgeber jedoch
eine neue Regelung finden. Außerdem sieht das derzeitige Wahlgesetz
nur den Gang zur Wahlurne oder die Briefwahl vor - die Möglichkeit
zur Online-Wahl besteht rechtlich nicht. Zugelassen ist nur die
Stimmabgabe mittels elektronischer Wahlgeräte in den Wahllokalen.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Mummert Consulting AG, 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
Jörg Forthmann, 
Tel.: 040/227 03-7787.
Die Presselounge von Mummert Consulting finden Sie im Internet unter
www.mummert-consulting.de

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