Digitale Wahlurnen nicht vor 2007
Hamburg (ots)
Der Sonntagsausflug zum Wahllokal wird den Wählern in Deutschland auch zur Bundestagswahl 2006 erhalten bleiben. Das E-Voting, die Wahl vom heimischen PC aus, wird bei Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen frühestens in fünf bis sechs Jahren möglich sein, die tatsächliche Durchsetzung wohl noch länger auf sich warten lassen. Davon gehen die Experten von Mummert Consulting aus.
Dabei gibt es für Online-Wahlen schon heute eine große Zahl möglicher Nutzer. Mehr als 20 Millionen Deutsche haben bereits einen Internetanschluss, Tendenz steigend. Ein weiterer Indikator für die Erfolgsaussichten sind die Briefwähler. 16 Prozent der Wahlberechtigten nutzten 1998 diese Möglichkeit zur Stimmabgabe. Ihre Zahl steigt stetig.
Getestet wurde das E-Voting hier zu Lande bisher nur bei Betriebsrats- und Studienparlamentswahlen. So haben zum Beispiel die Studierenden der Universität Osnabrück ihr Parlament per Mausklick ermittelt. Auch rund 7.000 Mitarbeiter der T-Systems CMS konnten ihre Stimme direkt am PC abgeben. Der neue Betriebsrat des Unternehmens stand so wenige Sekunden nach Ablauf der Wahlzeit fest. Auch im Ausland wird fleißig getestet: Schon vor zwei Jahren bot die Demokratische Partei im US-Bundesstaat Arizona elektronische Vorwahlen an. Die Demokraten konnten per Mausklick entscheiden, wer landesweit für ihre Partei ins Rennen gehen sollte. Estland plant, zu den Parlamentswahlen im kommenden Jahr E-Voting anzubieten.
Die Organisation einer Online-Wahl wird umso schwieriger, je größer der Wählerkreis ist. Die Einführung kann daher nur Schritt für Schritt erfolgen. Schritt eins: Online-Wahl im zuständigen Wahllokal, wobei Mitarbeiter die Identität persönlich überprüfen. Schritt zwei: Jeder Wähler kann in jedem beliebigen Wahllokal abstimmen, wenn er Ausweis und Wahlkarte vorlegt. Schritt drei: Die Bürger wählen vom heimischen PC aus und identifizieren sich per digitale Signatur. Deren Einführung wiederum verlief bisher allerdings schleppend.
Neben technischen Problemen gibt es auch eine Reihe rechtlicher Hürden: So ist zwar die Vernichtung der Papier-Wahlunterlagen eindeutig geregelt, für Online-Wahlen müsste der Gesetzgeber jedoch eine neue Regelung finden. Außerdem sieht das derzeitige Wahlgesetz nur den Gang zur Wahlurne oder die Briefwahl vor - die Möglichkeit zur Online-Wahl besteht rechtlich nicht. Zugelassen ist nur die Stimmabgabe mittels elektronischer Wahlgeräte in den Wahllokalen.
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