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Ausgrenzung Langzeitarbeitsloser befürchtet
Arbeitslosengeld II: Caritas kritisiert mangelnde Förderung

Freiburg (ots)

Der Deutsche Caritasverband sieht im
Gesetzentwurf der Bundesregierung eines "Vierten Gesetzes für 
moderne Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt" ein deutliches 
Ungleichgewicht zwischen Fordern und angemessenem Fördern und 
erwartet die Zunahme von Armut bedingt durch Arbeitslosigkeit.
Die generelle Zielsetzung des Gesetzes, durch die Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Doppelzuständigkeit von
Arbeits- und Sozialämtern zu beenden und die "Verschiebebahnhöfe"
zwischen den Fürsorgesystemen zu schließen, wird vom Deutschen
Caritasverband ausdrücklich begrüßt.
In einer Stellungnahme kritisiert der Verband, dass diese 
Zusammenlegung eine Absenkung der bisherigen Leistungen der 
Arbeitslosenhilfe auf das Niveau der bisherigen Sozialhilfe 
bedeutet. Dies führt für einen erheblichen Teil der heutigen 
Bezieher von Arbeitslosenhilfe zu deutlichen Einkommenseinbußen, die 
sich gravierend auf die Lebenslage langzeitarbeitsloser Menschen und 
ihrer Familien auswirkt. So wird sich nach Auffassung der Caritas 
die Zahl der Menschen erhöhen, die an der EU definierten 
Armutsgrenze von 50 Prozent des Durchschnittseinkommens leben muss. 
Selbst bei einer guten Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes wird der 
Anteil der Bevölkerung, der dauerhaft in Armut lebt, deutlich 
steigen.
Ebenso kritisiert der Wohlfahrtsverband, dass der Gesetzentwurf 
verschärfte Zumutbarkeits- und Sanktionsregelungen vorsieht, 
erwerbsfähige Arbeitslose aber keine Ansprüche auf 
Eingliederungshilfen haben. Der Gesetzentwurf bleibt hier äußerst 
vage. Angesichts der Tatsache von rund sechs Millionen fehlenden 
Arbeitsplätzen und einer Langzeitarbeitslosigkeit, die ein Drittel 
aller Arbeitslosen betrifft, wobei die Hälfte von ihnen seit über 
zwei Jahren vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt ist, sieht die Caritas das 
Problem primär im Mangel geeigneter Arbeitsplätze. In dieser 
arbeitsmarktpolitischen Situation sind nach Auffassung der Caritas 
Einkommensverluste und verstärkte Anforderungen an Eigenleistung und 
Eigenverantwortung nur dann zu vertreten, wenn gleichzeitig 
individuelle Förderung und bedarfsdeckende Eingliederungshilfen zur 
Verfügung stehen. Der Deutsche Caritasverband schlägt zudem vor, 
höhere Freilassungsbeträge beim Vermögen älterer Arbeitsloser als 
auch die Einführung eines allgemeinen Zuschlags von zehn Prozent zur 
Regelleistung bei allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu 
ermöglichen, die sich an Eingliederungsmaßnahmen beteiligen.
Besonders kritisch ist aus Sicht der Caritas die Situation für 
Jugendliche unter 25 Jahren. Bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit 
bzw. Eingliederungsmaßnahme sieht der Gesetzentwurf eine Streichung 
sämtlicher Leistungen für drei Monate vor. Diese Sanktion ist nur 
dann gerechtfertigt, wenn konkrete Arbeits- und Ausbildungsplätze 
bzw. Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Selbst unter der 
Voraussetzung, dass das für Juli 2003 angekündigte Sofortprogramm 
JUMP Plus flächendeckend umgesetzt werden sollte, wird dies nicht 
für alle Jugendlichen gelingen. Die Verlierer in der aktuellen 
Situation sind mehrfach benachteiligte Jugendliche.
Angesichts der äußerst angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt hält
es der Deutsche Caritasverband für unumgänglich, auch zukünftig 
öffentlich geförderte Beschäftigung für arbeitslose Menschen mit so 
genannten Vermittlungshemmnissen (Alter, Behinderung, geringe 
Qualifikation) anzubieten. Zudem ist öffentlich geförderte 
Beschäftigung ein zentrales Integrationsinstrument, um die Erhaltung 
bzw. Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen 
zu sichern. Ebenso wichtig ist es, ein ausreichendes und 
vielfältiges Angebot an Diensten und Einrichtungen zur beruflichen 
Eingliederung zur Verfügung zu stellen. Dabei sollte der Gesetzgeber 
die vorhandene Infrastruktur der Kommunen und Wohlfahrtsverbände 
nutzen.
Die Ankündigung einer individuellen passgenauen Betreuung ist zu 
begrüßen. Die Umsetzung sollte aber nicht ausschließlich durch die 
Einstellung von zusätzlichem Personal bei der Bundesagentur für 
Arbeit erfolgen (11.800 zusätzliche Stellen sind hier geplant). Beim 
Auf- und Ausbau der Personalressourcen ist es aus Sicht der Caritas 
aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen geboten, insbesondere 
die bestehenden Strukturen und Kompetenzen bei Kommunen und bei 
Freien Trägern zu nutzen. Um sicherzustellen, dass diese Vielfalt 
erhalten bleibt, muss die geplante Agentur für Arbeit verpflichtet 
werden, für ein ausreichendes Angebot zu sorgen.
Der Deutsche Caritasverband fordert ebenso, dass die Funktion der 
Wohlfahrtsverbände nicht nur als Dienstleister der Bundesagentur für 
Arbeit, sondern auch als Mitgestalter der Arbeit in den Job-Centern 
herausgestellt wird. Der Deutsche Caritasverband sieht sich in der 
Pflicht, seine Kompetenz und sein Erfahrung in dieser schwierigen 
Situation im Interesse arbeitsloser Menschen zur Verfügung zu 
stellen.
Der Text der Stellungnahme "Grundsicherung für Arbeitssuchende und
Sozialhilfereform" findet sich unter http://www.caritas.de/2340.asp
Kontakt: 
   Elise Bohlen, 
   Arbeitsbereich Jungendsozialarbeit, 
   Tel.: 0761/200-639, 
   E-Mail:  Elise.Bohlen@caritas.de 
   (Grundsicherung für Arbeitssuchende);
Dr. Frank Brünner, 
   Stabsstelle Recht, 
   Telefon: 0761 / 200-576, 
   E-Mail:  Frank.Bruenner@caritas.de 
   (Sozialhilfereform);
Dr. Peter Lenninger, 
   Referat Berufliche Bildung, 
   Tel.: 0761/200-588, 
   E-Mail:  Peter.Lenninger@caritas.de 
   (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Pressekontakt:

Deutscher Caritasverband e.V.
Hauptvertretung Berlin
Claudia Beck
Chausseestraße 128a
10115 Berlin
Tel.: 030 / 28 444 778
Email: claudia.beck@caritas.de

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