Schutzwürdigkeit der Patienten stärker berücksichtigen
Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum Referententwurf zur Patientenverfügung
Freiburg (ots)
Die Einführung der Patientenverfügung im Rahmen einer gesetzlichen Regelung wird vom Deutschen Caritasverband (DCV) grundsätzlich begrüßt. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen werde dadurch gestärkt Allerdings fordert der DCV vom Gesetzgeber, dass dabei die Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Einzelnen nicht aufgeweicht werden dürfe.
Dies äußert der DCV in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts. Darin soll erstmals eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung im Betreuungsrechts verankert werden. Der DCV bemängelt an diesem Entwurf, dass er einseitig auf die betreuungsrechtlichen Aspekte und nicht ebenso auf die Schutzwürdigkeit der Patienten abhebe. Die vorgesehene Ausweitung der Geltung über den Fall hinaus, dass der Krankheitsverlauf unumkehrbar zum Tod führt und der Patient tatsächlich im Sterben liegt, lehnt der DCV ab. Bei lebensbeendenden Maßnahmen müsse in allen zweifelhaften Situationen eine Überprüfung durch Dritte zwingend die Regel sein. Dies könne durch das Vormundschaftsgericht oder durch ein Ethik-Konsil erfolgen. Die Kompetenzen, die dem Arzt gemeinsam mit dem Betreuer bzw. dem Bevollmächtigten bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten im Referentenentwurf eingeräumt werden, gehen nach Einschätzung des DCV zu weit, zumal das Vormundschaftsgericht nur bei unterschiedlicher Einschätzung bei Arzt und Betreuer eingeschaltet werden soll.
Der DCV betont, das Rechtsinstitut der Patientenverfügung müsse in Maßnahmen der Sterbebegleitung und in ein flächendeckendes Netz von Angeboten der Palliativmedizin und von Hospizen eingebunden werden. Diese Versorgung aber sei derzeit nicht in ausreichendem Maße gesichert.
Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme des DCV kann unter www.caritas.de // news&aktuelles // Stellungnahmen abgerufen werden.
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