Deutsches Institut für Menschenrechte
Neues Essay erschienen
UN-Friedensoperationen und Menschenrechte
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte plädiert in dem soeben erschienenen Essay dafür, den Stellenwert der Menschenrechte bei UN-Friedensoperationen umfassender und prägnanter in den Vordergrund zu stellen. Auch sollen UN sowie Truppen stellende Staaten das System der Untersuchung und Ahndung bei mutmaßlichen Straftaten ausbauen.
Es fehlt ein eigener Rechtsweg, da letztlich vor keiner Instanz mit Aussicht auf Erfolg geklagt werden kann.
Der Essay bietet einen kurzen Überblick über relevante rechtspolitische Entwicklungen und Probleme der Praxis und endet mit Empfehlungen an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag (siehe praktische Empfehlungen weiter unten).
Wolfgang S. Heinz/Joanna Ruszkowska: "UN-Friedensoperationen und Menschenrechte", 30 S., Deutsches Institut für Menschenrechte, September 2009, ISBN 978-3-937714-84-4 (gedruckte Fassung).
Die Studie zum Download: http://www.presseportal.de/go2/friedensoperation
Praktische Empfehlungen an 1. Bundesregierung Gegenüber den Vereinten Nationen - Rechtliche Bindung deutscher entsendeter Kräfte (u.a. Vorschlag der "Venedig-Kommission") - Einforderung klarer Vorgaben für Operationen und Personal entsendende Staaten (als "standards of behaviour" oder "code of conduct") - Disziplinarische Untersuchung (bei UN-Friedensoperationen)
Gegenüber dem Management deutscher Einsätze - Klare, menschenrechtsorientierte Anweisungen (insbesondere für die Anwendung unmittelbaren Zwangs, für Festnahmen, Durchsuchungen und andere Eingriffe in die persönliche Freiheit) - Strafrechtliche Untersuchung (Entsendestaat) - Vorbereitung, Aus- und Fortbildung (Informationen zu menschenrechtlichen Normen zusätzlich zum Humanitären Völkerrecht)
Gegenüber dem Einsatzland - Kooperation mit den Behörden des Einsatzlandes ("refoulement-Verbot") - Beschwerdemöglichkeit und Schadensersatz für die lokale Bevölkerung
(Optionen einer missionsinternen Beschwerdestelle, zum Beispiel eines "mission based ombudsman")
2. Deutschen Bundestag - Verstärkte Beschäftigung mit der menschenrechtlichen Dimension von UN-Friedensoperationen - Forderungen an die UN formulieren (UN-Sicherheitsrat, zuständige Abteilungen des UN-Sekretariats etc.) - hierzu Einforderung einer breiten Berichterstattung, die über die
Bundesregierung hinaus auch die Expertise von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und internationalen Menschenrechtsorganisationen einbezieht
- Offene, menschenrechtsorientierte Diskussion der extraterritorialen Anwendbarkeit von Menschenrechtsabkommen, besonders der Europäischen Menschenrechtskonvention und des UN-Zivilpakts (Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966).
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