Deutsches Institut für Menschenrechte
Kabinettsbeschluss zum Verbot von Kinderehen
Gesetzgeber sollte Aufhebbarkeit auch für Ehen von unter 16-Jährigen vorsehen
Berlin (ots)
Anlässlich des heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass sich der Gesetzentwurf klar für die Ehemündigkeit ab 18 Jahren ausspricht und zur Bekämpfung von Kinderehen die Aufhebbarkeit von Ehen Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren vorsieht.
Mit Blick auf das Kindeswohl sollte der Gesetzgeber allerdings auch die Aufhebbarkeit für Ehen von unter 16-Jährigen vorsehen. Denn eine pauschale Nichtigkeitserklärung von bereits geschlossenen Ehen von unter 16-Jährigen hat große Rechtsunsicherheiten zur Folge.
Die Aufhebung der Ehe durch ein Familiengericht hätte den Vorteil, dass Rechte, die sich aus der Ehe für die minderjährige Ehepartnerin oder den minderjährigen Ehepartner sowie für die in der Ehe gezeugten Kinder ergeben, automatisch bestehen blieben. Kinder aus diesen Ehen würden andernfalls ohne anerkannten Vater als illegitim angesehen. Im Unterschied zur pauschalen Nichtigkeitserklärung kann in einem Gerichtsverfahren jeder Einzelfall betrachtet und das Kindeswohl individuell abgewogen werden. Unberührt davon greift auch bei fortbestehender Ehe in Deutschland der strafrechtliche Schutz Minderjähriger vor sexuellem Missbrauch.
Wandern die betroffenen Eheleute innerhalb von Europa weiter, würde eine in Deutschland als nichtig angesehene Ehe in den meisten anderen europäischen Ländern wieder gültig werden. Bei einer aufgehobenen Ehe wäre dies nicht der Fall, die Minderjährigen wären auch dort vor der Ehe geschützt."
Weitere Informationen
Publikation: Ehen von Minderjährigen - Das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. Minderjährigen-Ehen unter Flüchtlingen in Deutschland. http://ots.de/UgWQQ
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