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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt ECRI-Bericht zu Rassismus in Deutschland

Berlin (ots)

Achtung: Sperrfrist: 8. Juni 2004, 9:00 Uhr
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung
aufgefordert, die Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz (ECRI), Straßburg, bei den Gesetzesvorhaben
zur Zuwanderung und zur Antidiskriminierung zu berücksichtigen. Am 8.
Juni hatte die Kommission, ein Ausschuss von Sachverständigen des
Europarates, ihren dritten Bericht über Deutschland veröffentlicht.
Darin äußern die Experten große Besorgnis über das bedrohliche
Ausmaß rassistischer Gewalttaten in Deutschland. Der Bericht
empfiehlt der Bundesregierung, ihre Gegenmaßnahmen nicht allein auf
die gewaltbereiten rechtsextremistischen Täter zu beschränken. Neben
der Unterstützung der Opfer müssten auch die Alltagsdiskriminierung
und die gesellschaftliche Akzeptanz rassistischer Vorurteile stärker
in den Blick genommen werden. Die anhaltend hohe Zahl
rechtsextremistischer Gewalttaten in Deutschland, wie sie jüngst im
Verfassungsschutzbericht 2003 beschrieben worden sei, unterstreiche
die ECRI-Empfehlung, sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte.
Der ECRI-Bericht, der den Zeitraum bis Dezember 2003 behandelt,
sieht zwar in Deutschland positive rechtliche Entwicklungen, etwa
beim Staatsbürgerschaftsrecht. Er kritisiert jedoch die Verhandlungen
zum Zuwanderungsgesetz. In Deutschland herrsche noch immer ein
politisches Klima, in dem Migranten und ethnische Minderheiten nicht
als gleichberechtigte Teile der deutschen Gesellschaft angesehen
würden und die gesellschaftliche Vielfalt eher negativ als positiv
betrachtet werde. Als Opfergruppen rassistischer Diskriminierung in
Deutschland benennt der Bericht jüdische und muslimische
Minderheiten, Sinti und Roma, Menschen afrikanischer Herkunft und
Betroffene von Menschenhandel. "Seit den Anschlägen von Madrid kann
man den Eindruck gewinnen, dass einige im Ausländer- und
Zuwanderungsrecht quasi-strafrechtliche Elemente verankern wollen",
erklärte dazu Bielefeldt. Das Institut beobachte mit Sorge, dass
derzeit Zuwanderung überwiegend als potentielles Sicherheitsrisiko,
nicht aber als Gewinn für die deutsche Gesellschaft diskutiert werde.
Mit Blick auf die in Deutschland noch ausstehende Umsetzung der
EU-Antidiskriminierungsrichtlinien weist ECRI darauf hin, dass
Anti-Diskriminierungsvorschriften einen umfassenden Geltungsbereich
aufweisen müssten, für den öffentlichen und privaten Bereich gelten
und eine Verpflichtung für die aktive Förderung von Gleichbehandlung
einschließen sollten. Die nach den Vorgaben der EU zu schaffende
Antidiskriminierungsstelle müsse unabhängig sein und mit
weitreichenden Kompetenzen ausgestattet werden.
Deutschland hatte die Umsetzungsfristen zweier
Antidiskriminierungsrichtlinien im Juli und Dezember 2003 versäumt
und sieht sich derzeit einem von der EU-Kommission eingeleiteten
Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg ausgesetzt.
Weiter fordern die ECRI-Sachverständigen die Bundesregierung auf,
noch nicht ratifizierte internationale Abkommen zum Schutz vor
Diskriminierung und für eine Besserstellung von Migranten zu
ratifizieren. Deutschland wird zudem ermutigt, die Ausweisung von
hier geborenen jugendlichen Straftätern kritisch zu überprüfen, die
diskriminierungsfreie Anwendung der Kriterien für eine Einbürgerung
sicherzustellen und eine großzügigere Zulassung der doppelten
Staatsbürgerschaft zu erwägen. Die Menschenrechte von Asylsuchenden
müssten garantiert werden, insbesondere im Hinblick auf Zugang zum
Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung und Freizügigkeit. Darüber
hinaus sei eine humanitäre Lösung für langfristig in Deutschland
geduldete Menschen anzustreben. Die unabhängige Überwachung des
Flughafenverfahrens und der Durchführung von Abschiebungen sei zu
verstärken.
Der dritte ECRI-Bericht über Deutschland kann ab 8. Juni, 9:00
Uhr, unter http://www.coe.int/t/E/human_rights/Ecri/ abgerufen
werden.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Deutsches Institut für Menschenrechte
Telefon (030) 259 359 - 14
Mobil (0160) 966 500 83
email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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