Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt ECRI-Bericht zu Rassismus in Deutschland
Berlin (ots)
Achtung: Sperrfrist: 8. Juni 2004, 9:00 Uhr
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, die Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), Straßburg, bei den Gesetzesvorhaben zur Zuwanderung und zur Antidiskriminierung zu berücksichtigen. Am 8. Juni hatte die Kommission, ein Ausschuss von Sachverständigen des Europarates, ihren dritten Bericht über Deutschland veröffentlicht.
Darin äußern die Experten große Besorgnis über das bedrohliche Ausmaß rassistischer Gewalttaten in Deutschland. Der Bericht empfiehlt der Bundesregierung, ihre Gegenmaßnahmen nicht allein auf die gewaltbereiten rechtsextremistischen Täter zu beschränken. Neben der Unterstützung der Opfer müssten auch die Alltagsdiskriminierung und die gesellschaftliche Akzeptanz rassistischer Vorurteile stärker in den Blick genommen werden. Die anhaltend hohe Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten in Deutschland, wie sie jüngst im Verfassungsschutzbericht 2003 beschrieben worden sei, unterstreiche die ECRI-Empfehlung, sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Der ECRI-Bericht, der den Zeitraum bis Dezember 2003 behandelt, sieht zwar in Deutschland positive rechtliche Entwicklungen, etwa beim Staatsbürgerschaftsrecht. Er kritisiert jedoch die Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz. In Deutschland herrsche noch immer ein politisches Klima, in dem Migranten und ethnische Minderheiten nicht als gleichberechtigte Teile der deutschen Gesellschaft angesehen würden und die gesellschaftliche Vielfalt eher negativ als positiv betrachtet werde. Als Opfergruppen rassistischer Diskriminierung in Deutschland benennt der Bericht jüdische und muslimische Minderheiten, Sinti und Roma, Menschen afrikanischer Herkunft und Betroffene von Menschenhandel. "Seit den Anschlägen von Madrid kann man den Eindruck gewinnen, dass einige im Ausländer- und Zuwanderungsrecht quasi-strafrechtliche Elemente verankern wollen", erklärte dazu Bielefeldt. Das Institut beobachte mit Sorge, dass derzeit Zuwanderung überwiegend als potentielles Sicherheitsrisiko, nicht aber als Gewinn für die deutsche Gesellschaft diskutiert werde.
Mit Blick auf die in Deutschland noch ausstehende Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien weist ECRI darauf hin, dass Anti-Diskriminierungsvorschriften einen umfassenden Geltungsbereich aufweisen müssten, für den öffentlichen und privaten Bereich gelten und eine Verpflichtung für die aktive Förderung von Gleichbehandlung einschließen sollten. Die nach den Vorgaben der EU zu schaffende Antidiskriminierungsstelle müsse unabhängig sein und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet werden.
Deutschland hatte die Umsetzungsfristen zweier Antidiskriminierungsrichtlinien im Juli und Dezember 2003 versäumt und sieht sich derzeit einem von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ausgesetzt.
Weiter fordern die ECRI-Sachverständigen die Bundesregierung auf, noch nicht ratifizierte internationale Abkommen zum Schutz vor Diskriminierung und für eine Besserstellung von Migranten zu ratifizieren. Deutschland wird zudem ermutigt, die Ausweisung von hier geborenen jugendlichen Straftätern kritisch zu überprüfen, die diskriminierungsfreie Anwendung der Kriterien für eine Einbürgerung sicherzustellen und eine großzügigere Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft zu erwägen. Die Menschenrechte von Asylsuchenden müssten garantiert werden, insbesondere im Hinblick auf Zugang zum Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung und Freizügigkeit. Darüber hinaus sei eine humanitäre Lösung für langfristig in Deutschland geduldete Menschen anzustreben. Die unabhängige Überwachung des Flughafenverfahrens und der Durchführung von Abschiebungen sei zu verstärken.
Der dritte ECRI-Bericht über Deutschland kann ab 8. Juni, 9:00 Uhr, unter http://www.coe.int/t/E/human_rights/Ecri/ abgerufen werden.
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