Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Antidiskriminierungsgesetz und fordert Ratifikation des 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den heute vorgestellten Entwurfes eines Antidiskriminierungsgesetzes begrüßt. Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Aus menschenrechtlicher Perspektive ist es positiv, dass der Entwurf über eine Minimallösung hinausgeht und Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verbietet. Entgegen vieler Stellungnahmen, die derzeit zu lesen sind, ist der Schutz vor Diskriminierung dem liberalen Menschenrechtsverständnis nicht wesensfremd, sondern als Schutz gleicher Würde und gleicher Freiheiten immanent."
Das Institut bemängelte Schwachstellen des Gesetzentwurfes bei der Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstelle und der Verbandsbeteiligung. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass eine starke und unabhängige Antidiskriminierungsstelle für die Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes zentrale Bedeutung habe, so Bielefeldt. "Die Stelle sollte stärkere Befugnisse bei der rechtlichen Beratung und Begleitung der Betroffenen erhalten. Die Ernennung der Leitung sollte von der Legislaturperiode abgekoppelt werden, um die Unabhängigkeit der Arbeit zu gewährleisten." Der Begriff der 'Rasse' müsse aus dem Entwurf gestrichen werden. Das Merkmal 'ethnische Herkunft' sichere bereits den Rechtsschutz für Opfer rassistischer Diskriminierung.
Der Schutz vor Diskriminierung ist in den zentralen internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen enthalten, etwa in den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Für einige besonders von Diskriminierung betroffene Gruppen ist dieser Schutz in speziellen Abkommen ausdifferenziert, etwa im UN-Abkommen gegen Rassendiskriminierung (ICERD) und im Frauenrechteübereinkommen (CEDAW). Zu den dort niedergelegten Verpflichtungen gehört auch die staatliche Pflicht, adäquaten und effektiven Rechtschutz gegen Diskriminierung durch Private zu gewähren. Das Fehlen spezifischer Antidiskriminierungsgesetzgebung in Deutschland war wiederholt Anlass zu Kritik internationaler Menschenrechtsgremien, zuletzt seitens der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz vom Juni 2004.
Zudem forderte das Institut die Bundesregierung auf, neben der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien auch das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren. Dieses menschenrechtliche Instrument des Europarates, das die Bundesregierung bereits 2000 gezeichnet hatte, verstärkt den Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Behörden und Gesetze. Mit der deutschen Ratifikation würde das Protokoll in Kraft treten.
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