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Prozess zu Neuköllner Anschlagserie: Generalstaatsanwalt als Zeuge
Berlin (ots)
Im Prozess um die rechtsextrem motivierte Neuköllner Anschlagsserie will der Verteidiger des Beschuldigten Tilo P. Montag den Antrag stellen, den Leitenden Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg als Zeugen zu vernehmen. Strafverteidiger Mirko Röder begründet sein Vorhaben mit vermeintlichem "Sonderwissen", das Oberstaatsanwalt Feuerberg aus dem derzeit vor dem Amtsgericht Tiergarten laufenden Verfahren gegen den Neonazi Maurice P. vorliege. Maurice P. soll bald als Belastungszeuge der Generalstaatsanwaltschaft im Neuköllner Verfahren gegen Tilo P. gehört werden.
Hintergrund ist ein vom Verfassungsschutz in einem sogenannten Behördenzeugnis dokumentiertes Gespräch zwischen den zwei Neonazis. Tilo P. und Maurice P. saßen zeitweise gemeinsam in der Untersuchungshaft. Während dieser Zeit soll Tilo P. seinem Gesinnungsgenossen Maurice P. sinngemäß erklärt haben, dass er mit den im Neuköllner Komplex angeklagten Brandstiftungen nichts zu tun gehabt hätte. Er habe lediglich Schmiere gestanden. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Teilgeständnis.
Anwalt Röder behauptet jedoch, dieses Teilgeständnis sei in Zusammenarbeit der Anklagebehörden mit dem Neonazi Maurice P. zustande gekommen. Dafür, so Röder, habe Maurice P. Haftverschonung erhalten und werde jetzt im Neukölln-Komplex als Kronzeuge gegen seinen Mandanten Tilo P. aufgebaut. Einzelne Medien hatten daraufhin von einem "schmutzigen Deal" der Sicherheitsbehörden mit dem polizeibekannten Neonazi Maurice P. berichtet. Einen Antrag auf Akteneinsicht habe er im Verfahren Maurice P. bislang nicht gestellt, erklärte Röder auf rbb-Nachfrage.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vor einigen Tagen in einer Pressemitteilung auf die Vorwürfe reagiert und erklärt, es habe keinerlei Deal der Sicherheitsbehörden mit Maurice P. gegeben. Der Inhalt des Gesprächs zwischen Maurice P. und dem im Neukölln-Komplex angeklagten Tilo P. entstamme einer verdeckten technischen Maßnahme des Verfassungsschutzes. Damit werden in der Regel Abhörmaßnahmen umschrieben. Auch habe es keinerlei behördlichen Einfluss auf den Verlauf des Gesprächs gegeben.
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