Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Allgemeinverbindlichkeit - Ein überholtes Reglement
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Köln (ots)
Die Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge - also solcher Verträge, die der Staat für alle Beschäftigten und Betriebe einer Branche und Region zur Pflicht erklärt hat - ist seit Jahren rückläufig. Anfang 2003 waren von rund 33.000 Branchentarifverträgen 480 allgemein verbindlich - das ist ein Anteil von 1,5 Prozent. Auf dem Höhepunkt, im Jahr 1994, gab es dagegen 623 Tarifverträge, denen der Staat quasi Gesetzeskraft verliehen hatte - eine Quote von 2,1 Prozent. Auch wenn die Gewerkschaften dies anders sehen, ist der Rückgang positiv zu werten. Denn die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen behindert die Entstehung eines funktionierenden Niedriglohnsektors, der für schlechter qualifizierte Arbeitslose Jobs schafft. Zudem kann die Konkurrenz von Unternehmen, die nicht an einen Tarif gebunden sind, für das Lohnniveau einer Branche ganz heilsam sein. Denn die Tarifpartner erhalten einen zusätzlichen Fingerzeig, was für die Branche überhaupt tragbar ist. Von daher ist es kontraproduktiv, wenn der Staat Tarifverträge auf alle Unternehmen ausweitet.
Hagen Lesch: Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, IW- Positionen Nr. 5, Köln 2003, 56 Seiten, 10,50 Euro. Bestellung über Fax: (02 21) 49 81-4 45 oder via E-Mail: div@iwkoeln.de
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