Kolpingwerk begrüßt BGH-Entscheidung
Köln/Karlsruhe (ots)
"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs", erklärte Kolping-Bundessekretär Bernhard Hennecke heute in Karlsruhe. Das Gericht hatte in einem Verfahren in Folge der Insolvenz des Kolping-Bildungswerkes Sachsen aus dem Jahr 2000 über Haftungsfragen zu entscheiden.
"Mit dem Urteil vom heutigen Tage steht fest, dass die Kolping Diözesanverbände Dresden-Meißen und Görlitz nicht für die Folgen der Insolvenz des rechtlich selbstständigen Kolping-Bildungswerkes Sachsen e.V. haften müssen", freut sich Hennecke. Das Gericht sorgte mit seiner Rechtssprechung für die notwendige Klarheit, so dass nun vor allem die Verbandsarbeit, die von vielen ehrenamtlich engagierten Mitglieder in den Kolpingsfamilien vor Ort getragen wird, ohne Einschränkung fortgesetzt werden kann.
Nachdem die Klage auf Schadensersatz in der ersten Instanz vor dem Landgericht Dresden bereits im vollen Umfang abgewiesen worden war, hatte das Oberlandesgericht Dresden die zwei Diözesanverbände des Kolpingwerkes und ihre Rechtsträger zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dagegen hatten die beiden Diözesanverbände vor dem Bundesgerichtshof Revision eingelegt.
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