Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen
Monitoring zur Energiewende braucht moderne Rechtsgrundlagen
AG Energiebilanzen plädiert für neues Energiestatistikgesetz
Hohe Anforderungen
Berlin/Köln (ots)
Die deutsche Energiestatistik braucht dringend einen neuen rechtlichen Rahmen. Das zuletzt 2003 grundlegend überarbeitete Energiestatistikgesetz ist nicht mehr geeignet, die nationale Energiewende statistisch zu bewerten sowie die europäischen und internationalen Berichtspflichten zu erfüllen, erklärte die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen anlässlich der Vorstellung des ersten Monitoringberichtes der Bundesregierung zur Energiewende. Das Energiestatistikgesetz der Bundesrepublik Deutschland bedarf nach Ansicht des Zusammenschlusses von Verbänden, Organisationen und Forschungseinrichtungen schnellstens einer grundlegenden Neubearbeitung, die weit über die Anpassung und Ergänzung von Detailaspekten hinausgeht.
Die angelaufenen Arbeiten und Berechnungen zum Monitoring der Energiewende haben das Defizit hinreichender Rechtsgrundlagen in der Energiestatistik deutlich hervortreten lassen und verlangen dringend nach einer Intitiative des Gesetzgebers, erklärte das geschäftsführende Vorstandsmitglied der AG Energiebilanzen, Dr. Hans-Joachim Ziesing, in Berlin. Ziesing wurde von der Bundesregierung in das vierköpfige Expertengremium zum regelmäßigen Monitoring der Energiewende berufen. Die Gruppe hat jetzt ihren ersten Bericht den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt vorgelegt. Die durch Energiewende und europäische Vorgaben eingeleitete tiefgreifende Veränderung der deutschen Energiewirtschaft lässt sich im derzeitigen Rechtsrahmen kaum mehr in der notwendigen Qualität statistisch erfassen und wissenschaftlich aufarbeiten, erklärte die AG Energiebilanzen weiter. Beispielhaft nannte die für die Erstellung der nationalen Energiebilanz verantwortliche Organisation den Ausbau dezentraler Energieerzeugungsstrukturen in Deutschland mit einer Vielzahl von kleinen Anlagen, deren statistische Erfassung bisher nur unzureichend erfolgt. Auswirkungen und Konsequenzen der Energiewende vollziehen sich zudem auf der statistisch nur schwer zu erfassenden Stufe der End- und Nutzenergie.
Das geltende Energiestatistikgesetz hat vor allem eine Entlastung der Auskunftgeber, insbesondere der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie den Bürokratieabbau im Auge, erläutert die AG Energiebilanzen weiter. Unter Beachtung dieser Grundsätze und der eingetretenen politischen und wirtschaftlichen Veränderungen gelte es jetzt aber, zu einer neuen Balance bei Belastungen für die Wirtschaft und Informationsqualität für Politik und Gesellschaft zu kommen. Auch die Wirtschaft könne von einer verbesserten Energiestatistik, beispielsweise bei der Messung der Energieeffizienz, profitieren.
Neben der Neufassung des Energiestatistikgesetzes, das vor allem die Pflichten der Auskunftgeber beschreibt und festlegt, muss auch das übergreifende Bundestatistikgesetz einer Überarbeitung in der Energiewirtschaft und Anpassung durch den Gesetzgeber unterzogen werden. Der AG Energiebilanzen erscheint insbesondere der traditionelle, restriktive Rechtsgrundsatz, dass die Anpassung kleinster Details von Erhebungen durch eine gesetzliche Regelung gedeckt sein muss, nicht mehr in jedem Falle sachgerecht. Die AG Energiebilanzen empfiehlt, der Energiestatistik mehr Flexibilität einzuräumen, ohne die Datenschutzansprüche der Betroffenen zu missachten. Ferner sollte der Zugriff auf bereits vorliegende Verwaltungsdaten anderer in der Energiewirtschaft tätiger Bundesbehörden erleichtert werden.
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