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Paritätischer Wohlfahrtsverband gegen Lockerung des Stammzellgesetzes

Berlin (ots)

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich
vehement gegen eine Lockerung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. 
Der Vorstoß des sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten René 
Röspel, die bislang geltende Stichtagsregelung aufzuweichen, entbehre
jeglicher Notwendigkeit, betonte Eberhard Jüttner, Vorsitzender des 
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. "Auch in Ländern, die Forschern 
weniger enge Grenzen setzen, sind bislang keinerlei wissenschaftliche
Erfolge mit relevantem therapeutischem Nutzen erzielt worden", sagte 
Jüttner.
Der Paritätische hält es für sinnvoller, auf dem bislang in 
Deutschland verfolgten Weg der Forschung an adulten Zellen zu 
bleiben, statt den ethisch zweifelhaften Umgang mit embryonalen 
Stammzellen zu fördern. Der 2002 nach zähem Ringen gefundene 
Kompromiss zwischen Lebensschutz und Forschungsfreiheit habe sich 
bewährt und dürfe nicht gekippt werden, so Jüttner. Das 
Stammzellgesetz erlaubt nur die Forschung an embryonalen Zelllinien, 
die bis 2002 bereits vorhanden waren. Mit dieser Grenze wurde 
abgesichert, dass keine neuen Embryonen für Forschungszwecke getötet 
werden dürfen.
Ansprechpartnerin:
Jeannette Arenz, Tel.: 030/246 36 334

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