Paritätischer Wohlfahrtsverband
Paritätischer Wohlfahrtsverband: Ausbildungsplatzabgabe gefährdet Arbeit sozialer Einrichtungen
Verband wirft Regierung handwerkliche Fehler vor
Berlin (ots)
Massive handwerkliche Fehler hat der Paritätische Wohlfahrtsverband im Gesetz zur geplanten Ausbildungsplatzabgabe festgestellt. "Die Mängel summieren sich in fataler Weise bis hin zur existenziellen Bedrohung für einzelne soziale Betriebe", betont Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Für die Mehrzahl sozialer Einrichtungen - von Kindergärten bis zu Pflegeheimen - wirke die Abgabe kontraproduktiv. Durch zusätzliche finanzielle Belastungen verteuere sie deren Leistungen, da eine Refinanzierung durch Kommunen oder Kranken- bzw. Pflegekassen derzeit nicht zu erwarten sei.
Da Erzieherinnen, Pflegekräfte und Sozialpädagogen in der Regel nicht im Rahmen des dualen Systems ausgebildet würden, könnten soziale Einrichtungen auch nicht die neuen Fördermöglichkeiten des geplanten Berufsausbildungssicherungsgesetzes nutzen, für die sie aber gleichwohl die Ausbildungsplatzabgabe zahlten. Diese komme für die Freie Wohlfahrtspflege daher einer Sondersteuer gleich. Als paradoxes Beispiel führt Schneider an, dass Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen im Anerkennungsjahr dem neuen Gesetz zufolge nicht als Auszubildende gewertet werden. Sie gelten als sozialversicherungspflichtige Beschäftige und erhöhen sogar die Bemessungsgrundlage für die Ausbildungsplatzabgabe. Altenpflegeeinrichtungen wiederum sei es nicht möglich, die Zahl der Ausbildungsplätze eigenständig zu erhöhen. "Es können nur so viele Ausbildungsplätze angeboten werden, wie im Kostensatz mit den Pflegekassen vereinbart wurden", so Schneider.
Ein weiterer Mangel des Gesetzentwurfs: Er nimmt keine Rücksicht auf Bereiche, in denen es bereits Umlageregelungen zur Sicherung von Ausbildungsplätzen gibt. So können nach dem seit 2003 geltenden Altenpflegegesetz die Länder per Rechtsverordnung veranlassen, dass von Pflegeeinrichtungen eine Ausbildungsumlage erhoben wird. Der Gesetzentwurf differenziert auch nicht danach, ob es sich bei Betrieben um kommerzielle Unternehmen handelt oder um Einrichtungen, die schwer vermittelbare oder behinderte Menschen aus- oder fortbilden wie Beschäftigungsgesellschaften und Werkstätten für behinderte Menschen.
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Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302
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