Berliner Morgenpost: Kommentar - Caroline-Urteil
Berlin (ots)
Es ist schon bemerkenswert mit welcher Leichtfertigkeit das Bundeskabinett die Bedenken zahlreicher deutscher Chefredakteure, Intendanten und Rechtsexperten übergangen hat, indem es k e i n e n Einspruch gegen das sogenannte Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einlegen will. Die Folgen sind in den vergangenen Tagen immer wieder thematisiert worden. Die rot-grüne Koalition hat sie im Handstreich weggewischt und der deutschen Presse damit enge Schranken in der Berichterstattung auferlegt. Personen des öffentlichen Lebens bleibt es künftig selbst überlassen, ihr Bild in der Öffentlichkeit durch bewusste Steuerung von Informationen zu bestimmen. Journalisten bleibt in vielen Fällen nur die Rolle von Hofberichterstattern. Es geht hier nicht um Paparrazi, die die Intimsphäre von Prominenten an den Urlaubsstränden der Welt mit langen Teleobjektiven an die Öffentlichkeit zerren. Die deutsche Rechtsprechung bietet schon jetzt einen ausreichenden Schutz der Privatphäre. Ein Heer von Anwälten lebt davon, diese Ansprüche aufzuspüren und durchzusetzen. Nein, es geht darum, dass die Wächterrolle der Presse darauf beschränkt wird, über Politiker und Prominente nur noch bei der Ausübung ihrer öffentlichen Funktion zu berichten. Das Privatleben ist tabu - selbst wenn es sich an einem öffentlichen Ort abspielt. Selbst wenn die Person öffentlich ganz andere Positionen als im Privatleben vertritt und lebt. Die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der freien Presse. Der EGMR hat dem Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung letztlich vorgeworfen, die Menschenrechte in Deutschland nicht genügend zu achten. Kein Minister des Kabinetts Schröder hat sich öffentlich vor das höchste deutsche Gericht gestellt und die Richter gegen den Angriff aus Straßburg verteidigt. Über mögliche private Motive dafür darf nachgedacht, aber in Zukunft nicht mehr berichtet werden.
ots-Originaltext: Berliner Morgenpost
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