CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Migrationspolitik: CSU-Fraktion gegen Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel
München (ots)
"Ein migrationspolitischer Irrweg" - so bewertet die CSU-Fraktion den von der Ampel-Regierung beschlossenen Gesetzentwurf zum sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht für Ausländer. Demzufolge erhält, wer sich am 01.01.2022 fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten hat, ein einjähriges Aufenthaltsrecht, eine Arbeitserlaubnis und einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Eingeschlossen sind hierbei Ausländer, die über ihre Identität getäuscht haben und Straftäter mit geringfügigen Verurteilungen.
Der von der CSU-Fraktion hierzu erarbeitete Dringlichkeitsantrag, in dem die Staatsregierung aufgefordert werden sollte, dieses Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel im Bund zu verhindern - konnte aufgrund des Vetos des Koalitionspartners Freie Wähler nicht eingebracht werden.
Dazu CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer:
"Der Bayerische Landtag konnte gegen dieses absolut falsche Signal in der Migrationspolitik kein Zeichen setzen, da die Freien Wähler diese Politik der Ampel für richtig halten und diese Bleibevorausetzungen etwa auch für Straftäter nicht ablehnen."
Dazu Petra Guttenberger, rechtspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion:
"Dieser Gesetzesentwurf ist ein migrationspolitischer Irrweg. Die Bundesregierung belohnt mit dem "Chancen-Aufenthaltsrecht" diejenigen, die ihre Pässe weggeworfen und an Klärung ihrer Identität nicht mitgewirkt oder sogar Straftaten in unserem Land begangen haben. Das ist für uns nicht tragbar."
Nach Einschätzung der CSU-Fraktion ist das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht auch keine Lösung für Fachkräftemangel: denn häufig sind gerade Langzeitgeduldete keine gut ausgebildeten Fachkräfte und haben die Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt nicht genutzt.
Dazu Karl Straub, integrationspolitischer Sprecher: "Anstatt den Fachkräftemangel zu lindern werden hier nur eine zusätzliche Belastung für unsere Sozialsysteme und weitere Pull-Faktoren geschaffen. Die Bundesregierung sendet damit das fatale Signal aus, dass man sich nur lange genug in Deutschland aufhalten und sich seiner Ausreisepflicht entziehen muss, um eine dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen.
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