Helaba begrüßt Entscheidung der Europäischen Kommission
Frankfurt (ots)
Die EU-Kommission hat die Einbringung des Hessischen Investitionsfonds als Stille Einlage in Höhe von rd. 550 Mio. EUR bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen genehmigt. An der Entscheidung begrüßt die Helaba insbesondere die Feststellung der Kommission, wonach die Transaktion den Grundsätzen des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers entspricht und keine staatliche Beihilfe darstellt. Im Oktober 2004 hatte die Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens bereits entschieden, dass eine strukturell ähnliche Transaktion, die Einbringung des hessischen Wohnungsbausondervermögens als Stille Einlage in die Helaba, ebenfalls grundsätzlich mit dem europäischen Recht in Einklang steht. Die nun vorliegende Genehmigung ist im Rahmen eines Verfahrens zur Erlangung von Rechtssicherheit und nicht in einem Beihilfeverfahren angestrebt worden und ergangen.
Die Einbringung der Stillen Einlage in das haftende Eigenkapital der Bank wird voraussichtlich zum Ende des III. Quartals 2005 erfolgen. Die Transaktion ist ein wesentlicher Baustein der langfristigen Eigenkapitalstrategie der Helaba. Die Bank verfügt zusätzlich über einen von den Gremien genehmigten Rahmen zur Aufnahme von unbefristeten stillen Einlagen in Höhe von 1 Mrd. Euro bei privaten Investoren, von denen bisher 250 Mio. EUR erfolgreich am Markt platziert wurden. "Mit diesen Kapitalmaßnahmen sichern wir das weitere Wachstum der Bank auf Jahre hinaus", kommentiert Dr. Günther Merl, Vorstandsvorsitzender der Helaba.
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