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Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Trauerunterstützung ja - Bestattungspflicht nein
Bayerns Landesärztekammer-Präsident lehnt eine generelle Bestattungspflicht für Fehlgeburten, Feten oder Embryonen ab

München (ots)

Die CSU-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf
eingebracht, der vorsieht, dass sowohl alle Fehlgeburten als auch
alle Embryonen und Feten aus Schwangerschaftsabbrüchen bestattet
werden müssen. Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem Argument,
wonach die derzeit gültigen Regelungen der verfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung zum Beginn des menschlichen Lebens sowie der
Reichweite der Menschenwürde und der daraus resultierenden
Verpflichtung zum Lebensschutz nicht gerecht werden. Mehr noch: Ist
es den Eltern nicht möglich oder nicht zumutbar, die Fehlgeburt, den
Fötus oder den Embryo "zur Ruhe zu betten", müssen dies Krankenhäuser
oder Ärzte übernehmen.
"Dies ist ein sehr kritischer Punkt", meint Dr. H. Hellmut Koch,
Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), müsse man doch
zwischen Fehlgeburten und Embryonen bzw. Feten aus
Schwangerschaftsabbrüchen genau differenzieren. "Dass bei einer
Abtreibung der Arzt die Schwangere über ihre Beerdigungspflicht zudem
noch aufklären und letztendlich für die Beerdigung des Embryos bzw.
Fötus aufkommen muss, setzt Frauen und Ärzte zusätzlich unter Druck",
so Bayerns Ärzte-Chef.
Unstrittig sei hingegen, dass Eltern, die ihre tote Leibesfrucht
bestatten möchten, um in adäquater Weide trauern zu können, dies auch
tun können. Koch sprach sich daher für die Beibehaltung der bislang
geltenden Regelungen im Bestattungsgesetz aus, wonach Eltern, eine
Bestattungsmöglichkeit haben, ihnen jedoch keine Bestattungspflicht
auferlegt wird. Eine Bestattungskosten-Übernahme gar durch
Krankenhäuser oder Ärzte, lehnte der Präsident entschieden ab.

Pressekontakt:

Pressestelle der bayerischen Ärzteschaft, Mühlbaurstraße 16, 81677
München
Bayerische Landesärztekammer: Dagmar Nedbal, Tel. 089 4147-268, Fax
089 4147-202, E-Mail: presse@blaek.de

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