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WAZ: Urteil zur Sicherungsverwahrung - Der Härtefall - Leitartikel von Miguel Sanches
Essen (ots)
Die Sicherungsverwahrung ist die brutalstmögliche Sanktion unseres Strafrechts. Sie ist hochproblematisch, wenn sie nachträglich verhängt wird; erst recht bei Jugendlichen, deren Reifeprozess noch nicht abgeschlossen sein kann. Es gibt einen solchen Fall in Deutschland. Das spricht für die Zu-rückhaltung der Richter. Jetzt ist der Fall ju-ristisch praktisch wasserdicht. Der Bundesgerichtshof hat frühere Urteile bestätigt. Sie verstoßen weder gegen die Verfassung noch gegen Grundsätze wie das Doppelbestrafungsverbot oder wie die Verhältnismäßigkeit. Es ist ein Einzelfall. Aus ihm lässt sich schwerlich ein Handlungsauftrag für die Politik ableiten. Die Justizministerin sollte aber nicht zur Tagesordnung übergehen. Die Koalition hat sich die Reform der Sicherungsverwahrung auf die Fahnen geschrieben. International wird Deutschland wegen der nachträglichen Anordnung ohnehin an den Pranger gestellt. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochenen. Außerdem muss gerade bei jungen Leuten die Prognosesicherheit in den Verfahren überprüft werden. Wenn die Justizministerin eine Prioritätenliste hat, dann sollte die Neukonzeption der Sicherungsverwahrung ganz oben auf der Agenda stehen.
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