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WAZ: Wortklauberei. Kommentar von Gregor Boldt
Essen (ots)
Die da in Brüssel. Es ist dieser häufig mit einem Stöhnen und rollenden Augen ausgesprochene Satz, wenn die EU-Kommission Vorschriften erlässt, die dem Bürger unsinnig und überbürokratisch vorkommen. Die Beamten und Mitarbeiter der Europäischen Union wissen um ihren Ruf als Hyper-Regulierer. Ihn zu bestätigen wollen sie vermeiden, wo sie können. Deshalb reichen sie im Zusammenhang mit den Hygiene-Verordnungen für Tagesmütter den Schwarzen Peter an die Landesbehörden weiter, als deswegen vielerorts Ärger und Verunsicherung laut wird. Die Länder würden das EU-Recht zu eng auffassen, in dem sie Tagesmütter mit Lebensmittelunternehmen gleichsetzen und deswegen strengeren Sauberkeitsregeln unterwerfen. Brüssel argumentiert: Wer nur gelegentlich Speisen zubereitet und ausgibt, ist kein Lebensmittelbetrieb. Das stimmt. Es ist aber auch wahr, dass Tagesmütter bis zu drei Mal täglich Kindern Essen servieren. Also eher regelmäßig und nicht gelegentlich. Deshalb sind sie per Definition Lebensmittelunternehmer. NRW setzt hier also nur eine Brüsseler Richtlinie um. Es ist unsäglich, dass hier Wortklauberei auf Kosten der Tagesmütter betrieben wird.
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