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WAZ: Gleiches Recht für alle Ärzte. Kommentar von Sigrid Krause

Essen (ots)

Ladendiebstahl ist strafbar, Alkohol am Steuer oder Schwarzfahren in der U-Bahn. Sagt das Gesetz. Fühlt sich deshalb jeder Kaufhauskunde, Auto- oder U-Bahn-Fahrer pauschal unter "Generalverdacht" gestellt? Nein. Weil jeder weiß: Wer erwischt wird, wird bestraft. Auch Bestechung und Bestechlichkeit sind strafbar: Bis zu drei Jahre Haft drohen dem "Amtsträger" im Rathaus, der sich mit Geld zum beschleunigten und/oder großzügigen Handeln bewegen lässt. Bis zu fünf Jahre können käufliche Richter, Schiedsrichter, Abgeordnete oder Wähler, die sich ihre Stimme abkaufen lassen, ins Gefängnis wandern. Klinik-Ärzten, die Geld oder andere Wohltaten annehmen für eine Vorzugsbehandlung von Patienten oder Firmen, drohen gleichfalls harte Strafen. Nur für niedergelassene Ärzte gelten die strengen Regeln bis heute nicht - weil sie in ihrer Praxis weder hoheitliche Aufgaben im Staatsdienst erfüllen noch im Auftrag der Krankenkassen arbeiten. Ärzteverbänden und dem FDP-Gesundheitsminister reicht bisher das "Berufsrecht der Ärzte". Das aber ist ein stumpfes Schwert; es untersagt zwar die Annahme von Geschenken, sagt aber nichts zur Ahndung von Verstößen. Dass die Debatte jetzt auch in der CDU Fahrt aufnimmt, lässt daher hoffen: auf ein klares Gesetz, das für alle Ärzte gleichermaßen gilt. Es ist überfällig.

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