DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
BMJV-Referentenentwurf zum Unterlassungsklagengesetz ist europarechtswidrig
Wiesbaden (ots)
Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat am 14. August 2014 im Rahmen der den Verbänden bis Mitte August eingeräumten Stellungnahmefrist gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu dessen Referentenentwurf eines Unterlassungsklagengesetzes sehr kritisch Position bezogen.
Kern des Entwurfes und zugleich Stein des Anstoßes bei diesem von weiten Kreisen der Wirtschaft kritisierten "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes" ist die Einführung eines Verbandsklagerechts im Bereich des Datenschutzrechts. Dadurch sollen künftig auch Verbraucherverbände Datenschutzverstöße gerichtlich geltend machen können.
Der DDV kritisiert an der damit eintretenden, systemwidrigen Vermischung von Verbraucher- und Datenschutzrecht insbesondere, dass die europarechtlichen Vorgaben verletzt werden. DDV-Präsident Patrick Tapp: "Die Einführung eines Verbandsklagerechts bei Datenschutzverstößen widerspricht klar europäischem Recht - denn die sowohl maßgebliche als auch zwingende Datenschutzrichtlinie sieht ein solches nicht vor. Wir sehen aber diesbezüglich auch keinen Bedarf, da die Datenschutzbehörden erfolgreich ihren Dienst tun". Auch vor dem Hintergrund des in Brüssel laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist ein nationalstaatlicher Alleingang aus Sicht des DDV nicht nur überflüssig, sondern das absolut falsche Signal zum falschen Zeitpunkt.
Tapp weiter: "Eine parallele Zuständigkeit von Daten- und Verbraucherschützern für Datenschutzangelegenheiten führt ohne jede Not zu einer Rechtswegspaltung und damit zu hoher Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Der Königsweg wäre, die Aufsichtsbehörden und die Selbstkontrolle der Wirtschaft zu stärken, anstatt die Aufgabe auf private Interessenverbände abzuwälzen".
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