Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kostenloser Austausch fehlerhafter Teile alt gegen neu auch nach Ablauf der Gewähleistungsfrist?
BGH entscheidet morgen in letzter Instanz über Produkthaftung
Millionenrisiken für Industrie
München (ots)
Die deutsche Industrie zahlt jedes Jahr Millionen Euro für Produktrückrufe. Einen großen Teil des Geldes geben die Unternehmen jedoch aus, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein. Das war das Fazit aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 16. Mai vergangenen Jahres (Az. 8 U 4/06). Morgen steht diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem höchstrichterlichen Prüfstand. "Dabei geht es um folgende Frage", erklärt Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt und Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München und Honorarprofessor für europäisches Produktsicherheitsrecht an der Universität Kassel: "Ist ein Hersteller auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist verpflichtet, fehlerhafte Teile oder ganze Produkte kostenlos alt gegen neu zu tauschen?" Rechtsgrund ist die vom BGH in seiner Rechtsprechung entwickelte Produktbeobachtungspflicht. Entgegen einer weit verbreiteten Praxis war die Antwort des OLG Hamm: Nein, er ist nicht dazu verpflichtet. Die Gewährleistungsfrist kann bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahre dauern. Im Verhältnis zu Verbrauchern beträgt sie laut Gesetz zwei Jahre. "Für produzierende Unternehmen, aber auch für Importeure von Produkten geht es bei dieser höchstrichterlichen Entscheidung um hohe finanzielle, manchmal existenzgefährdende Risiken", so Klindt. Aber auch wenn der BGH eine Rechtspflicht zum kostenlosen Austausch vereint, ist dies für die Lieferanten fehlerhafter Teile noch kein Grund zum Jubeln. "Das Recht ist die eine Seite", mahnt Klindt. "die Erwartungen der Kunden an Qualität und Service sind eine andere." Schon jetzt würden die Kosten für Regresse in Verträgen detaillierter geregelt, sagt der Anwalt.
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