neues deutschland: Zehn Zwangsräumungen in Berlin pro Tag
Berlin (ots)
Berliner Vermieter setzen ihre Mieter seltener auf die Straße, ziehen ihre Räumungsklagen aber häufiger durch. Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung »neues deutschland« (Mittwochausgabe). Insgesamt 4598 Räumungsklagen reichten Vermieter 2017 bei den Gerichten ein. Das geht aus aktuellen Zahlen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hervor, die »neues deutschland« vorliegen. Doch nicht alle Klagen führen auch zu Räumungen. 2017 landeten nur 3611, also knapp 79 Prozent, beim Gerichtsvollzieher. Das wären etwa zehn Zwangsräumungen pro Tag in der Hauptstadt.
Damit ist die Zahl der Zwangsräumungen stark gesunken. 2012 waren es noch 24 pro Tag, was aus der Antwort der zuständigen Senatsverwaltung auf eine Schriftliche Anfrage hervorgeht. Gleichzeitig werden immer weniger Räumungsklagen zurückgezogen.
Der Stadtsoziologe Andrej Holm erklärt den Trend damit, dass Vermieter vor wenigen Jahren eine Räumungsklage noch als »erzieherische Maßnahme« angesehen hätten. Die aktuellen Zahlen zeigten nun: »Räumungsklagen heute haben vor allem die Räumung zum Ziel.« Holm führt das auf die gestiegenen Ertragserwartungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt zurück. »Die Entmietung ist das eigentliche Ziel, denn nur so können höhere Neuvermietungsmieten oder Höchstpreise bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen erzielt werden.«
Berlinweite Statistiken über die Zahl von Zwangsräumungen oder Räumungsklagen werden nicht geführt. 2009 lagen bei den bezirklichen Sozialämtern 9072 Räumungsklagen auf Herausgabe privaten Wohnraums auf dem Tisch. 2010 stieg die Zahl auf 9934 an. Spätestens ab 2013 ging es abwärts. Die Zahl der Räumungsmitteilungen stieg von 2009 (5021 Fälle) bis 2012 (8852 Fälle), um anschließend ebenfalls zu sinken. 24 Räumungstermine pro Tag waren den Angaben zufolge 2012 angesetzt - mehr als doppelt so viele wie 2017. Räumungsmitteilungen werden von Gerichtsvollziehern erbracht. Diese melden den Sozialämtern allerdings nur jene angesetzten Räumungen, bei denen sie von einer drohenden Obdachlosigkeit der Bewohner ausgehen. Über vollzogene Räumungen gibt es keine Mitteilungen.
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