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UN-Konvention im Europäischen Jahr der Chancengleichheit ratifizieren
Lebenshilfe fordert von Bundestag und Bundesrat schnelles Handeln beim Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Marburg (ots)

Mit dem Emirat Qatar hat jetzt das 100. Land die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den 
Vereinten Nationen in New York unterzeichnet. Deutschland leistete 
seine Unterschrift bereits am 30. März und wollte damit ein klares 
Signal für die Gleichberechtigung behinderter Menschen setzen. Die 
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung 
begrüßt diesen Schritt. Gleichzeitig fordert sie den Deutschen 
Bundestag und Bundesrat auf, das Übereinkommen noch in diesem Jahr, 
dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit, ohne Vorbehalt zu 
ratifizieren.
"Wir werden den Politikern auf die Finger schauen, ob sie es mit 
den Inhalten der Konvention ernst meinen", sagt Robert Antretter, 
Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. Das internationale Vertragswerk 
hätte, so die Lebenshilfe, auch erhebliche Auswirkungen auf die 
deutsche Gesetzgebung. So sind etwa das in Deutschland mangelnde 
integrative Bildungsangebot und der für behinderte Kinder übliche Weg
in die Sonderschule mit der UN-Konvention nicht vereinbar. In der 
Konvention heißt es in Artikel 24 (Bildung): "... Bei der 
Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der 
Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, 
hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer 
entsprechenden Sekundarschulbildung haben ..."
Nach Angaben der Lebenshilfe lernten jedoch im Jahr 2003 
deutschlandweit weniger als drei Prozent aller geistig behinderten 
Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern, über 97 Prozent der 
geistig behinderten Kinder besuchten damit eine Sonderschule.  Das 
föderale Schulsystem führt obendrein dazu, dass ein geistig 
behindertes Kind im Bundesland A schlechtere Chancen auf eine 
integrative Beschulung hat als ein Kind im Bundesland B.
Die Lebenshilfe fordert daher für Eltern behinderter Kinder ein 
bundesweit gültiges Schul-Wahlrecht. Der sonderpädagogische 
Förderbedarf, auf den ein Kind mit Behinderung einen Anspruch hat, 
müsste dann in der Schule umgesetzt werden, in die das Kind auf 
Elternwunsch hin aufgenommen wird. Im Kindergarten werde dies heute 
schon vielerorts mit Erfolg praktiziert.
Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten

Pressekontakt:

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung,
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg,
Anja de Bruyn
Telefon 06421/491-128
Mail: anja.debruyn@lebenshilfe.de

Original content of: Bundesvereinigung Lebenshilfe, transmitted by news aktuell

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