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Bundesvereinigung Lebenshilfe

Auch Menschen mit geistiger Behinderung dürfen am 18. September zur Wahl gehen

Marburg (ots)

Am 18. September ist Wahltag auch für Menschen mit geistiger
Behinderung. Sie müssen nur deutsche Staatsbürger sein, das 18.
Lebensjahr vollendet haben und nicht in allen Angelegenheiten ihres
Lebens unter rechtlicher Betreuung stehen. Darauf macht die
Bundesvereinigung Lebenshilfe aufmerksam.
Damit geistig behinderte Frauen und Männer in Deutschland ihr
Wahlrecht wahrnehmen können, werden sie von der Lebenshilfe
unterstützt. Sie üben Schritt für Schritt den Gang zur Wahlurne ein.
Wer möchte, kann selbst beim Kreuzchen in der Wahlkabine auf Hilfe
zurückgreifen. Diese Vertrauensperson ist zur absoluten Neutralität
verpflichtet und soll lediglich helfen, den Willen des behinderten
Menschen umzusetzen.
Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich
schnell an seinen rechtlichen Betreuer wenden, um die Bundestagswahl
nicht zu verpassen. Informationen zur Wahl in einfacher Sprache
gibt's im Internet unter www.lebenshilfe.de. Dort sind auch die
Antworten der fünf im Bundestag vertretenen Parteien auf die
Wahlprüfsteine der Lebenshilfe zu finden.

Pressekontakt:

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
e.V., Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Peer Brocke, Telefon
06421/491-129, E-Mail: presse@lebenshilfe.de

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