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Positive Entwicklung bei Holzfeuerungen: Emissionen seit Jahren rückläufig

Frankfurt am Main (ots)

Seit Einführung des Feinstaubgrenzwertes für das Tagesmittel im Jahr 2005 wurde dieser laut Auswertungen des Umwelt Bundesamtes erstmalig im Jahr 2019 an keiner deutschen Messstation überschritten. Auch die Emissionen von Holzöfen sind mehr als ein Drittel gesunken. Grund hierfür ist die fortschreitende Modernisierung des insgesamt abnehmenden Anlagenbestandes von etwa zehn Millionen Geräten mit Inkrafttreten der Novelle der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Hierauf macht der HKI Industrieverband Haus, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam.

Zügiger Austausch alter Feuerstätten ist für eine nachhaltige Senkung der Emissionen entscheidend

Da weitere vier Millionen Öfen bis zum Jahr 2024 von der Verordnung betroffen sind, ist auch in den nächsten Jahren ein weiterer Rückgang der Emissionen zu erwarten. Ein beschleunigter Austausch technisch veralteter Holzfeuerungen gegen moderne Geräte ist nach Auffassung des HKI die wirkungsvollste Maßnahme zur nachhaltigen Reduktion der Emissionen.

Moderne Verbrennungstechnik senkt Emissionen

Feuerstätten sind heutzutage so konstruiert, dass Holz schadstoffarm verbrennt. Eine optimierte Luftzufuhr und wärmereflektierende Materialien verringern die Emissionen gegenüber Altgeräten um bis zu 85 Prozent. Zudem kann auch jeder Ofenbesitzer durch die ordnungsgemäße Bedienung der Feuerstätte und Verwendung zugelassener Brennstoffe wesentlich zur Verringerung der Emissionen beitragen. Hierbei können den Betreiber automatische Heizhilfen unterstützen, die anzeigen, ob Brennstoffmenge und eingestellte Verbrennungsluft optimal abgestimmt sind.

Staubabscheider können in Umweltzonen sinnvoll sein

In Umweltzonen kann es nach Meinung des HKI sinnvoll sein, Staubabscheider für neue Anlagen schon in der Planungsphase zu berücksichtigen. Beim Neubau eines Gebäudes spielt die finanzielle Belastung durch einen Abscheider in der Gesamtinvestition eine untergeordnete Rolle. Soll aber ein bestehendes Schornsteinsystem damit nachgerüstet werden, ist neben den reinen Kosten für den Staubabscheider in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten mit erheblichen Mehrkosten für den Einbau zu rechnen. Außerhalb von Ballungsgebieten ist die Installation von Staubabscheidern nicht erforderlich, da hier bereits eine hohe Luftqualität vorherrscht. So wurde in ganz Deutschland seit vielen Jahren keine Überschreitung der zulässigen Jahresmittelwerte festgestellt.

Europaweites Qualitätszeichen soll Transparenz schaffen

Um den Verbraucher zukünftig bei seiner Kaufentscheidung zu unterstützen, arbeitet der HKI in Kooperation mit anderen internationalen Verbänden an einem Qualitätszeichen, das den Ansatz verfolgt, den Wirkungsgrad möglichst hoch und die Emissionen im dauerhaften Praxisbetrieb möglichst gering zu halten. Dieses Zeichen, das 2021 eingeführt werden soll, wird europaweit zum Einsatz kommen. Es ist somit keine deutsche Insellösung, wie zum Beispiel "Der Blaue Engel" für Kaminöfen, dessen Prüfverfahren von harmonisierten europäischen Normen abweicht und Markteintrittsbarrieren für ausländische Hersteller schafft. Das neue Qualitätszeichen basiert auf den derzeit gültigen Emissionsgrenzwerten und erweitert diese um Anforderungen im Hinblick auf organische Kohlenwasserstoffe und Stickoxide. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beständigkeit des Gerätes, sodass Verformungen und das damit verbundene Eindringen von Falschluft vermieden wird. Außerdem setzt der Verband auf eine automatische Verbrennungsluftsteuerung.

Weitere Informationen dazu im Internet unter www.ratgeber-ofen.de

Pressekontakt:

Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dipl.-Volkswirt Robert Hild
Referent Politik und Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: hild@hki-online.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

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