BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Richtschnur für die betriebliche Praxis
Neu: DGUV Regel "Bauarbeiten"
Berlin (ots)
Eine neue DGUV Regel formuliert klar und übersichtlich, wie die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau umgesetzt werden können. Sie konkretisiert die rechtlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten". "Mit der Regel wird erläutert, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten." Das sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
Für Bauarbeiten typisch sind Tätigkeiten auf ständig wechselnden Baustellen. Hier verändern sich Arbeitsbedingungen mit jedem Baufortschritt. Dazu kommen regelmäßig neue Projektbeteiligte und unterschiedlichste Wetterlagen. All das führt dazu, dass sich auch Gefährdungen und Risiken immer wieder ändern. Den damit verbundenen Herausforderungen an den Arbeitsschutz wird die neue DGUV Regel 101-038"Bauarbeiten" gerecht: Sie formuliert konkrete Hinweise zur DGUV Vorschrift 38.
Die DGUV Vorschrift ist im April 2020 grundlegend überarbeitet worden. Dabei wurden die Inhalte mit den Anliegen des staatlichen Vorschriftenwerks, zum Beispiel mit der Arbeitsstättenverordnung sowie der Betriebssicherheitsverordnung, abgestimmt. Der Fokus wurde auf die wesentlichen Gefährdungen auf den Baustellen gelegt.
"Mit dieser übersichtlichen Regel wollen wir die Bauwirtschaft unterstützen, die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten zu erfüllen", betont Bernhard Arenz. Bei den Erläuterungen zu Organisation, Einrichtungen und Arbeitsmitteln im Betrieb werden eindeutige Schwerpunkte benannt. Diese liegen zum Beispiel auf den Themen Prävention von Absturzgefahren, Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen sowie Standsicherheit und Tragfähigkeit. Aber auch die Themen sichere Verkehrswege sowie Schutz vor herabfallenden Gegenständen werden benannt.
Wie Arenz ergänzt, richtet sich die neue Regel nicht nur an Unternehmen und Versicherte, sondern auch an Beschäftigte von ausländischen Betrieben, an Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten mit Bauhelfern ausführen, sowie an Solo-Selbständige. Denn auch diese Gruppen sind unabhängig vom Versicherungsschutz verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Vorschriften wie die UVV Bauarbeiten dienen dem gesellschaftlichen Interesse, Arbeitsunfälle zu verhindern und Gesundheit und Menschenleben zu schützen.
DGUV Regeln werden von den Präventionsfachgremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Fachbereiche der DGUV) unter Beteiligung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der Sozialpartner, des Bundes, der Länder, und weiterer Kreise erarbeitet und enthalten den anerkannten Stand der Technik. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert und sind deshalb eine geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln.
Weitere Informationen:
Die neue DGUV Regel "Bauarbeiten" kann über das Medien-Center der BG BAU heruntergeladen werden.
Hintergrund - die BG BAU
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.
Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
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