Gesetzgeber ermöglicht Entlastung der Justiz durch Aufgabenübertragung auf Notare
Berlin (ots)
Am 7. Juni 2013 hat der Bundesrat im zweiten Durchgang das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (BR-Drs. 358/13) gebilligt. Den Notaren wird durch die Aufgabenübertragung ermöglicht, in verstärktem Maße zur Entlastung der Gerichte beizutragen. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass Notare künftig für Nachlassvermittlungsverfahren zuständig sind. Außerdem wird den Bundesländern ermöglicht, den Notaren die ausschließliche Zuständigkeit für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen zu übertragen.
Die Inanspruchnahme von Notaren hat aber auch für den Bürger viele Vorteile, weiß Dr. Peter Huttenlocher, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer. Notarinnen und Notare bieten etwa eine größere Bürgernähe, welche sich neben der flexibleren Erreichbarkeit insbesondere auch die Präsenz in der Fläche auszeichnet. Es sei zu beobachten, dass sich Amtsgerichte etwa durch Schließung von Zweigstellenaus dem ländlichen Raum zurückziehen, so Huttenlocher weiter. Notare sind allesamt hochqualifizierte Volljuristen, die insbesondere auch im Erbrecht über eine hervorragende Expertise verfügen. Da der "Standard-Erbfall" aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung eher zum Ausnahmefall wird, werden fundierte Kenntnisse und eine qualifizierte Beratung auch in komplizierten Konstellationen immer wichtiger.
Die Bundesländer würden im Übrigen bei Gebrauch machen von der nun möglichen Bestimmung der ausschließlichen Zuständigkeit der Notare für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen die Qualitätssicherung im Erbscheinsverfahren durch die verbindliche Schaffung des Vier-Augen-Prinzips wesentlich verbessern. Derzeit kann man Erbscheinsanträge auch direkt bei den Nachlassgerichten beurkunden lassen. Da diese dann auch über die selbst beurkundeten Anträge entscheiden, ist die unabhängige Kontrolle eines weiteren Juristen nicht gewährleistet.
Auch das Nachlassvermittlungsverfahren könnte an Attraktivität gewinnen und in vielen Fällen eine Alternative zur streitigen Auseinandersetzung sein, mutmaßt Dr. Andreas Brandt, Referent bei der Bundesnotarkammer.
Notare sind zur Entlastung der Justiz in besonderem Maße geeignet. Sie sind Träger eines öffentlichen Amtes, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt werden und üben in klassischer Weise Funktionen aus, die aus dem Aufgabenbereich des Staates abgeleitet sind. Durch diese besondere Stellung des Notarwesens wird die Möglichkeit eröffnet, eine Übertragung einzelner Aufgaben unter Wahrung ihres Wesensgehalts vorzunehmen.
Entscheidend ist, dass durch die Übertragung von Zuständigkeiten und Aufgaben auf die Notare diese weiterhin hoheitlich und unter staatlicher Kontrolle ausgeführt werden. Die durch eine Aufgabenverlagerung freigesetzten Ressourcen der Justiz können dazu genutzt werden, die Kernaufgaben der Justiz - insbesondere die streitentscheidenden Tätigkeiten - und deren Verfügbarkeit für den Bürger zu stärken, sind sich Brandt und Huttenlocher einig.
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