Erstes Prospekthaftungsurteil gegen Deutsche Bank AG wegen DFH 73 DaimlerChrysler Global Training Center - SchwabenGalerie
Bremen (ots)
HAHN Rechtsanwälte hat am 19. Januar 2016 - soweit bekannt - das erste positive Prospekthaftungsurteil zur DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen KG (DFH 73) für eine Hildesheimer Rentnerin erstritten. Der Klägerin ist von dem Landgericht Hildesheim Schadensersatz in Höhe von 14.200 Euro nebst Zinsen zugesprochen worden.
Das Landgericht Hildesheim folgte der Argumentation von Fachanwalt Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte, wonach der Prospekt Mängel betreffend der Darstellung der Risiken von Forward-Swaps aufweist. Die Deutsche Bank AG, die der Rentnerin den Fonds empfohlen hat, hatte diese nicht auf die Risiken der Sicherung eines Zinssatzes mittels Forward-Swap für eine während der Fondslaufzeit benötigte Anschlussfinanzierung hingewiesen. Die Deutsche Bank AG versuchte sich mit damit zu entlasten, dass für sie nicht absehbar gewesen sei, dass die Leitzinsen bedingt durch die Finanzkrise in den Jahren nach Fondsauflage auf nahezu Null sinken und sich damit der Marktwert des Swaps entsprechend negativ entwickeln würde. Mit ihrer Argumentation ist sie jedoch nicht durchgedrungen, da die Aufklärungspflicht über die Risiken eines Forward-Swaps gerade aus der Unvorhersehbarkeit der Zinsentwicklung folgt.
"Das Urteil ist für die Investoren des DFH 73 der Durchbruch. Aus uns vorliegenden Schilderungen von mehr als 250 Beratungsgesprächen wurde dieser Prospektfehler nicht ein einziges Mal angesprochen", so Murken-Flato. "Die Entscheidungsgründe des Urteils sind daher auf sämtliche Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung beim DFH 73 übertragbar."
Relevant dürfte diese Entscheidung auch für andere Fonds sein. Diverse Fondsgesellschaften haben mittels Swaps einen bestimmten Zinssatz abgesichert. Solche Konstruktionen sollten - vorgeblich - der Risikominimierung dienen. "Tatsächlich wurden Risiken mit Swap-Verträgen jedoch lediglich getauscht und Anleger darüber im Unklaren gelassen", so Murken-Flato weiter. Deshalb sollten Anleger, welche sich an Fondsgesellschaften beteiligt haben, die ebenfalls Swap-Verträge zur Zinssicherung abgeschlossen haben, spätestens jetzt aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen. Dies sollte allerdings nur über eine mit dem Komplex Swap-Verträge vertraute und spezialisierte Kanzlei erfolgen.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit vierzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
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