Hahn: "Der Widerruf von PKW-Leasingverträgen ist ein Geheimtipp im Dieselskandal"
Hamburg (ots)
"Verbraucher können ihren PKW-Leasingvertrag bei fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute widerrufen. Das gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Viele Leasingnehmer wissen gar nicht, dass auch ein PKW-Leasingvertrag widerrufbar ist, wenn er von einem Verbraucher geschlossen wurde und fehlerhafte Vertragsinformationen enthält".
"Da es für Leasingverträge keine Musterbelehrungen gibt, sind von PKW-Leasinggesellschaften zahlreiche Fehler bei den Vertragsinformationen gemacht worden", ergänzt Anwalt Hahn. "Nach unseren Erfahrungen sind bei jüngeren PKW-Leasingverträgen in fast allen Fällen die Vertragsinformationen fehlerhaft, so dass ein Widerruf erfolgversprechend ist", verrät Hahn. "Als fehlende Pflichtangaben sind beispielsweise fehlende Angaben des Nettokreditbetrages, der Laufzeit des Vertrages und ein Hinweis darauf, dass der Leasingnehmer seine außerordentliche Kündigung in einer bestimmten Form - auf einem dauerhaften Datenträger erklären muss, zu nennen. Diese Ausgangssituation eröffnet beste Chancen, ein Klagverfahren zum Beispiel gegen die Volkswagen Leasing GmbH zu gewinnen oder sich zu guten Konditionen zu vergleichen".
"Ob ein Widerruf eines PKW-Leasingvertrages für einen Verbraucher erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss natürlich in jedem Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. Bei Autokrediten und PKW-Leasingverträgen ist laut Hahn eine noch größere Klagewelle als bei Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Autokredit-Widerruf bereits etwa 1.000 Betroffene und verklagt diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn liegen bereits positive Urteile von acht bundesdeutschen Landgerichten vor. Durch den Widerruf eines PKW-Leasingvertrages können Verbraucher ihr Fahrzeug vorzeitig zurückgeben und die Leasingraten meist sogar ohne Abzug eines Wertersatzes für die gefahrenen Kilometer zurückerhalten. Grundsätzlich gilt dies laut Hahn auch für Leasingverträge, die bereits beendet sind. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem PKW-Leasingvertrag einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere Informationen können Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original content of: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, transmitted by news aktuell