Stiftung Familienunternehmen sieht Änderungsbedarf bei Erbschaftsteuerreform
München/Stuttgart (ots)
"Gut - aber perfekt ist die von der Koalition angestrebte Erbschaftsteuerrefom noch nicht!", so fasst Prof. Dr. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, die Bewertung des aktuell diskutierten "Unternehmensnachfolgeerleichterungsgesetzes" zusammen. Gemeinsam mit Dr. Rainer Lorz, Rechtsanwalt und Steuerrechtsexperte aus Stuttgart, hat er die Eckpunkte des Entwurfs der Erbschaftssteuerreform und ihre Bedeutung für Familienunternehmen analysiert.
Das vom Gesetzgeber vorgesehene Reformvorhaben ist für Kapitalgesellschaften an eine Beteiligungsgrenze von mindestens 25% geknüpft. Die Intention, auf diese Weise sicherzustellen, dass der Beerbte nicht nur als Kapitalanleger auftritt, verkennt die besondere Situation von Familienunternehmen. "In der Regel ist festgelegt, dass nur innerhalb der Familie ein Anteil verschenkt, vererbt oder verkauft werden kann", so Prof. Hennerkes. Eine Familien-GmbH mit vier gleichberechtigten Beteiligten kann demnach nicht von den Erleichterungen profitieren. "Hinzu kommt", so ergänzt Dr. Lorz, "dass das undifferenzierte Abstellen auf 25% der Rechtsformneutralität, zentraler Pfeiler der Unternehmenssteuerreform, diametral entgegenläuft." Zutreffender wäre es, die rechtlichen Bindungen in den Familienunternehmen als Maßstab heranzuziehen. Zumindest sollten die Anteile, die zum Zeitpunkt der Steuerentstehung durch einen Gesellschaftervertrag untereinander verpflichtet waren, bei der Frage der Erfüllung der Mindestbeteiligungsquote als Einheit berücksichtigt werden. Dieses würde den Bindungen in Familienunternehmen Rechnung tragen.
Als kritisch wird auch die sog. Arbeitsplatzklausel bewertet. "Vor allem ihr Bestand gegenüber dem EU-Recht darf angezweifelt werden", so Prof. Hennerkes. Wenn die Erbschaftsteuervergünstigungen nur an den Erhalt der Arbeitsplätze im Inland anknüpfen, so wird damit dem Prinzip der Niederlassungsfreiheit widersprochen. Dr. Lorz weist darauf hin, dass bereits die Frage, inwieweit die derzeitigen erbschaftsteuerlichen Begünstigungen, die nur für inländisches Vermögen gewährt werden, die Kapitalverkehrsfreiheit verletzen, ungeklärt ist. Die Festschreibung der Arbeitsplätze, so gibt er weiter zu bedenken, konserviere nicht wettbewerbsfähige Strukturen. Da der vollständige Erlass der Erbschaftsteuer ohnehin die Fortführung des Unternehmens über 10 Jahre voraussetzt, ist die Klausel nach Ansicht der Stiftung Familienunternehmen überflüssig.
Weitere Kritik übt die Stiftung Familienunternehmen an der Bewertung der Unternehmen. Vor allem die Unterscheidung zwischen produktivem und unproduktivem Vermögen wird als willkürlich eingestuft und erschwere das Ansparen von betrieblichen Investitionen. "Auch die Ausweitung des bislang nur für Kapitalgesellschaften geltenden ,Stuttgarter Verfahrens' auf die Bewertung von Unternehmen, nach dem auch dessen Ertragsaussichten in die Bewertung einfließen, führt", so Dr. Lorz, "bei vielen zu einer deutlichen Erhöhung des Unternehmenswerts für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke."
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