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Perlentaucher sieht sein Geschäftsmodell durch das BGH-Urteil vom 01.12.2010 nicht gefährdet

Berlin (ots)

Als Rechtsanwälte des Online-Magazins "Perlentaucher" geben wir Folgendes bekannt:

Mit gleichlautenden Urteilen vom 01.12.2010 hat der Bundesgerichtshof zwei Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben und zur weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurück verwiesen.

In den parallel geführten Rechtsstreitigkeiten ging es um die Frage, ob die Lizenzierung der sogenannten "Perlentaucher-Notizen" an Internet-Book-Shops wie "buecher.de" zulässig ist. Bei den "Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen ("abstracts") verschiedener Feuilleton-Artikel der wichtigsten deutschsprachigen Tageszeitungen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese Form der Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen. Das Landgericht Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die Klagen der Verlage zurückgewiesen.

Soweit zur Begründung der gleichlautenden Urteile des BGH bislang nur eine Pressemitteilung des BGH vorliegt, kann hieraus gefolgert werden, dass das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" grundsätzlich nicht mehr in Frage steht. So teilt der BGH mit, dass es urheberrechtlich zulässig sei, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten. Allerdings müsse für jede Zusammenfassung im Einzelnen konkret geprüft werden, ob der "abstract" in sprachlicher Hinsicht ausreichend Abstand zur Originalrezension halte, um für diesen Fall zustimmungsfrei verwertet werden zu dürfen. Ob dieser Abstand im Hinblick auf die streitgegenständlichen abstracts gewahrt sei, müsse nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut und unter Zugrundelegung der bislang noch nicht näher benannten Kriterien überprüfen. Damit steht fest, dass der Versuch der Verlage, das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" aus rechtlichen Gründen zu Fall zu bringen, gescheitert ist. Ob ungeachtet dessen einzelne Rezensionen den erforderlichen Abstand im Einzelfall nicht wahren, bleibt zu überprüfen.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel. 030/88 00 15 0
Fax: 030/88 00 15 55
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de

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