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Presserklärung zum Verfahren Prof. Dr. Karin Büttner-Janz gegen Vivantes

Berlin (ots)

Wir vertreten gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Dietrich Mohme die zweifache Olympiasiegerin, vierfache Europameisterin und Weltmeisterin im Turnen, Frau Prof. Dr. Karin Büttner-Janz, in der Auseinandersetzung mit dem landeseigenen Klinikkonzern Vivantes. Aus Anlass der jüngsten Presseberichterstattung (insbesondere der Berichterstattung vom 17. April und 18. April 2012) sehen wir uns veranlasst, für unsere Mandantin Folgendes zu erklären:

Unsere Mandantin ist seit 1990 beim Klinikkonzern Vivantes bzw. dessen Rechtsvorgängerin als Chefärztin beschäftigt, seit 2008 als Chefärztin der Klinik für Orthopädie im Klinikum im Friedrichshain sowie als Chefärztin der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie im Klinikum Am Urban.

Seit April 2011 unterhielt unsere Mandantin eine gleichgeschlechtliche Beziehung zu einer Vivantes-Mitarbeiterin aus der Führungsebene. Am 13. und 15. März 2012 führte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Herr Joachim Bovelet, zwei persönliche Gespräche mit unserer Mandantin, in denen Herr Bovelet unserer Mandantin mitteilte, dass sie aufgrund der dargelegten Beziehung nicht mehr als Chefärztin für Vivantes tätig sein könne. Herr Bovelet legte unserer Mandantin nahe, das Arbeitsverhältnis kurzfristig und einvernehmlich zu beenden. Anlässlich eines nachfolgenden Telefonats zwischen unserer Mandantin und dem Finanzgeschäftsführer von Vivantes wurde unserer Mandantin mitgeteilt, dass eine Abfindungsregelung gefunden werden könne, wenn seitens unserer Mandantin eine schnelle Entscheidung erfolge. Unsere Mandantin konnte in der Unterhaltung einer gleichgeschlechtlichen Beziehung keine Pflichtverletzung ihres Arbeitsverhältnisses feststellen. Sie wandte sich deshalb mit Schreiben vom 28. März 2012 an den Vivantes-Aufsichtsrat und bat um Unterstützung bei ihrem Bemühen, ihren Arbeitsplatz als Chefärtzin zu erhalten. In unmittelbarer Folge dieses Schreibens wurde unserer Mandantin vom Vivantes-Finanzgeschäftsführer mitgeteilt, dass sie nunmehr eine fristlose Kündigung erhalten werde. Hierauf erhielt unsere Mandantin unter dem 29. März 2012 ein Schreiben, mit dem unsere Mandantin widerruflich freigestellt wurde. Gleichzeitig wurde ein umfassendes Hausverbot für sämtliche Einrichtungen von Vivantes ausgesprochen. Mit Schreiben vom 03. April 2012 wurde dann die fristlose, hilfsweise die fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen. Ein Kündigungsgrund wurde in diesem Schreiben nicht angegeben.

Unsere Mandantin hat gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 54 Ca 5888/12. Der erste Verhandlungstermin wird in Form eines sogenannten Gütetermins im Mai 2012 vor dem Arbeitsgericht Berlin stattfinden. Der Arbeitsgerichtsprozess hat zum Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Weiterhin verlangt unsere Mandantin die Weiterbeschäftigung bei Vivantes in den bisherigen Funktionen.

Wir gehen fest davon aus, dass der Kündigungsschutzprozess unserer Mandantin erfolgreich sein wird. Relevante Kündigungsgründe, die dazu berechtigen könnten, ein seit über 20 Jahren bestehendes, beanstandungsfreies Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung zu kündigen, sind nicht ersichtlich. Die in den persönlichen Gesprächen mit unserer Mandantin zum Vorwurf gemachte gleichgeschlechtliche Beziehung kann kein Kündigungsgrund sein, da die sexuelle Identität unserer Mandantin über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt ist und somit eine Kündigung nicht rechtfertigen kann.

Soweit es in der Presse vom 17. April bzw. 18. April 2012 teilweise heißt, unserer Mandantin sei wegen der angeblichen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Abrechnungsbetruges gekündigt worden, ist dies falsch. Dieser Grund wurde zu keinem Zeitpunkt als Kündigungsgrund gegenüber unserer Mandantin angeführt, weder mündlich noch schriftlich, was mittlerweile die Pressestelle von Vivantes bestätigt hat. Unserer Mandantin ist im Übrigen von einem Ermittlungsverfahren nichts bekannt.

Sollten Sie zur Thematik Rückfragen haben, können Sie sich an uns wenden.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Simon Bergmann
Tel.: 030 88 00 15 - 0
Fax: 030 88 11 15 - 55
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de

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