Landgericht Dresden verurteilt Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft in BILD-Redaktion als "tiefgreifenden Grundrechtseingriff"
Hamburg (ots)
Die Durchsuchung der Dresdner Regionalredaktion der BILD-Zeitung am 28. September 2001 war nach einem Beschluss der Landgerichts Dresden ein "tiefgreifender Grundrechtseingriff". Zu dieser Einschätzung gelangte die 7. Große Strafkammer des Landgerichts, die auf Antrag von BILD die Durchsuchung der Redaktionsräume überprüft hatte.
Kai Diekmann, Chefredakteur BILD, begrüßte die Entscheidung der Richter: "Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Gericht die Durchsuchung der Redaktionsräume als tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht der Pressefreiheit und in das Vertrauensverhältnis zwischen der Presse und ihren Informanten eingestuft hat."
Sechs Kriminalbeamte hatten im Auftrag der Dresdner Staatsanwaltschaft die Redaktionsräume von BILD-Dresden durchsucht. Sie wollten so Hinweise auf einen Informanten erhalten, der BILD über einen Altöl-Skandal auf dem Öko-Gut Gamig unterrichtet hatte. BILD hatte gegen die erfolglose Untersuchungsaktion und den vorausgegangenen Beschlagnahme-Beschluss des Amtsgerichts Dresden umgehend Beschwerde eingelegt.
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