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Landgericht Dresden verurteilt Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft in BILD-Redaktion als "tiefgreifenden Grundrechtseingriff"

Hamburg (ots)

Die Durchsuchung der Dresdner Regionalredaktion
der BILD-Zeitung am 28. September 2001 war nach einem Beschluss der
Landgerichts Dresden ein "tiefgreifender Grundrechtseingriff". Zu
dieser Einschätzung gelangte die 7. Große Strafkammer des
Landgerichts, die auf Antrag von BILD die Durchsuchung der
Redaktionsräume überprüft hatte.
Kai Diekmann, Chefredakteur BILD, begrüßte die Entscheidung der
Richter: "Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Gericht
die Durchsuchung der Redaktionsräume als tiefgreifenden Eingriff in
das Grundrecht der Pressefreiheit und in das Vertrauensverhältnis
zwischen der Presse und ihren Informanten eingestuft hat."
Sechs Kriminalbeamte hatten im Auftrag der Dresdner
Staatsanwaltschaft die Redaktionsräume von BILD-Dresden durchsucht.
Sie wollten so Hinweise auf einen Informanten erhalten, der BILD über
einen Altöl-Skandal auf dem Öko-Gut Gamig unterrichtet hatte. BILD
hatte gegen die erfolglose Untersuchungsaktion und den
vorausgegangenen Beschlagnahme-Beschluss des Amtsgerichts Dresden
umgehend Beschwerde eingelegt.

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich
Telefon: (0 40) 3 47-2 70 38
E-Mail: tfroehlich@asv.de

Diese Presseinformation kann im Internet unter www.asv.de abgerufen
werden.

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