Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft
Unionsmarken und Brexit
Berlin (ots)
Was wird aus meinem Markenschutz für UK? Die Anmeldung bzw. Eintragung einer Unionsmarke erstreckt sich auf alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und gewährt ihrem Inhaber dort ein ausschließliches Recht.
Nach dem einschlägigen Recht genießen bestehende Unionsmarken automatisch auch in den der EU beitretenden Staaten Schutz. Die Konsequenzen bei einem Austritt eines Mitgliedstaates sind hingegen gesetzlich nicht geregelt. Nach dem Vertrag über die Europäische Union muss ein aus der EU austretender Staat mit der EU über ein Austrittabkommen verhandeln. In diesem Rahmen könnten auch Vereinbarungen zu den Unionsmarken getroffen werden. Im Fall des Nichtzustandekommens eines Abkommen endet die Eigenschaft als Mitgliedstaat grundsätzlich zwei Jahre nach Mitteilung der Absicht, aus der EU auszutreten. Im Fall des Abschlusses eines Abkommens endet der Status als Mitgliedstaat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens. Die auf die Unionsmarke bezogenen europäischen Rechtsvorschriften haben ab diesem Zeitpunkt in dem austretenden Staat keine Geltung mehr.
Welche Folgen ein Brexit für die Unionsmarken hat, ist daher ungewiss. Hinsichtlich des Markenschutzes im Vereinigten Königreich sind vor diesem Hintergrund verschiedene Szenarien denkbar.
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