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Greenpeace klagt gegen Klon-Patent
Patent des Klonforschers Oliver Brüstle umfasst die Züchtung menschlicher Embryonen

Hamburg (ots)

Greenpeace reicht heute beim Deutschen
Patentgericht in München Klage gegen ein Patent des Bonner
Klonforschers Oliver Brüstle ein. Das in Deutschland seit 1999
gültige Patent (DE 19756864) umfasst die Nutzung von Zellen aus
menschlichen Embryonen und verstößt nach Auffassung von Greenpeace
unter anderem gegen das Verbot der kommerziellen Verwertung des
menschlichen Körpers. Christoph Then von Greenpeace, Dr. Frank Ulrich
Montgomery, der Vorsitzende des Marburger Bundes, und Rainer
Beckmann, Sachverständiger in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht
der modernen Medizin", forderten bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz in Berlin den Widerruf des Patentes.
"Die Achtung des menschlichen Lebens erfordert auch klare Grenzen
im Patentrecht. Die Zerstörung menschlicher Embryonen zu
wirtschaftlichen Zwecken verstößt gegen die Grundwerte der
Gesellschaft. Wir fordern Forscher und Patentämter auf, entsprechende
Patente nicht anzumelden und nicht zu erteilen", sagt Dr. Frank
Ulrich Montgomery vom Marburger Bund, Europas größter
Ärztevereinigung.
Das deutsche und europäische Patentgesetz verbieten zwar Patente
auf das Klonen von Menschen und zur industriellen Verwertung
menschlicher Embryonen. Doch das Patentrecht enthält Lücken. Patente
auf isolierte Teile des menschlichen Körpers werden ausdrücklich
erlaubt. Das Brüstle-Patent beinhaltet das Klonen menschlicher
Embryonen, patentiert sind aber "nur" die Stammzellen. Für die
Stammzellentnahme werden laut Patentschrift Embryonen gezüchtet und
zerstört. Ein Verstoß auch gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz.
"Das Embryonenschutzgesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, die
Menschenwürde zu wahren und künstlich erzeugte menschliche Embryonen
effektiv zu schützen. Die kommerzielle Verwertung menschlicher
Embryonen darf nicht gleichzeitig durch Patente gefördert werden.
Offensichtlich spekuliert der Patentinhaber darauf, dass das
Embryonenschutzgesetz gelockert wird. Dann droht das Entstehen einer
Embryonenindustrie", sagt der Sachverständige Rainer Beckmann.
Greenpeace hat gegen das Brüstle-Patent mehrfach protestiert und
die deutsche Justizministerin und Dienstherrin des Deutschen
Patentamtes, Brigitte Zypries (SPD), aufgefordert, das Patent
überprüfen zu lassen. Sie weigerte sich jedoch, rechtliche Schritte
einzuleiten. Über den Ausgang der Klage vor dem Patentgericht wird
auch der Bundestag mitentscheiden.
"Patente auf Embryonen und einzelne Zellen von Embryonen sind
nicht vollständig verboten. Viel wird jetzt vom Deutschen Bundestag
abhängen, inwieweit bei den aktuellen Beratungen zur Änderung des
deutschen Patentgesetzes derartige Patente untersagt und
entsprechende Regelungen auch auf europäischer Ebene gefordert
werden. Generell sollten Patente auf Leben und auch auf Teile des
menschlichen Körpers verboten werden", sagt Christoph Then,
Patentexperte von Greenpeace.
Achtung Redaktionen:
Rückfragen bitte an Christoph Then mobil unter
Tel.: 0171-8780 832,
oder an Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt unter
Tel.: 040-30618 344.
Hintergrundinformationen lassen wir Ihnen gerne zukommen.
Internet-Info: www.greenpeace.de
ots-Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6343
Internet: www.greenpeace.de

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