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BGH: Gebietskartelle der Lottogesellschaften sind rechtswidrig

Hamburg (ots)

Lottoblock wirft Nebelkerzen: Den Lottogesellschaften drohen 
   Millionenstrafen
Der am Freitag zugestellte Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) 
ist eine eindeutige Niederlage für den Deutschen Lotto- und 
Totoblock: Den Lottogesellschaften ist sofort vollziehbar verboten, 
jeweils nur Teilnehmer aus dem eigenen Bundesland zum Spiel im 
Internet zuzulassen. Die bisherigen Gebietskartelle verstoßen gegen 
deutsches und europäisches Kartellrecht. "Da helfen auch keine 
Nebelkerzen wie in der heutigen Pressemeldung des Deutschen Lotto- 
und Totoblocks, die einfach mal das Gegenteil behauptet", so Norman 
Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.
Der BGH hat in seinem Urteil die Bewertung des Oberlandesgerichts 
Düsseldorf und des Bundeskartellamts ausdrücklich bestätigt, wonach 
die zwischen den Lottogesellschaften vereinbarten und im 
Lotteriestaatsvertrag vorgesehenen Beschränkungen als verbotene 
Marktaufteilungen zu untersagen sind. Setzen die Lottogesellschaften 
ihre bisherige Praxis fort, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 1 
Million Euro.
Den Wortlaut der Entscheidung senden wir Ihnen gern zu.

Pressekontakt:

Sharif Thib
030-700186-738
presse@deutscherlottoverband.de

Original content of: Deutscher Lottoverband (DLV), transmitted by news aktuell

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