Schaich-Walch (SPD): Ergebnisse vor Ende Januar
Storm (CDU): "Gefahr in Verzug"
Bonn (ots)
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Gudrun Schaich- Walch (SPD), hat die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem kritisiert. Im PHOENIX-Interview sagte sie: "Es ist jetzt schon ziemlich katastrophal, dass die Arbeitsergebnisse so waren, dass man sie wieder zurückweisen musste und dass man jetzt glaubt, man hätte immer noch Zeit." Es bestehe ein klarer Auftrag an die Selbstverwaltung und das neu zusammengesetzte Gremium (Bundesausschuss) von Ärzten und Krankenkassen, so die Gesundheitsexpertin. "Ich gehe davon aus, dass wir schneller Ergebnisse bekommen als bis Ende Januar." Der gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Storm (CDU), sagte ebenfalls im PHOENIX-Interview: "Wir brauchen schnell Klarheit über die offenen Fragen, das ist kein Problem der Reform sondern der Umsetzung." Dies sei bisher mangelhaft geschehen. Von der Aktuellen Stunde am heutigen Tag müsse ein klares Signal ausgehen, "dass hier Gefahr in Verzug ist, dass die Entscheidungen unverzüglich getroffen werden müssen." Die Ministerin müsse deutlich machen, dass man nicht bis Ende Januar warten könne. "Dass diese Chance vorgestern vertan worden ist, ist fatal für die Akzeptanz der Reform in der Bevölkerung", so Storm. Einig waren sich Schaich-Walch und Storm, dass die neu eingeführte Praxisgebühr von zehn Euro nicht verändert werden dürfe. Gesundheitsministerin Schmidt hatte eine Gesetzesänderung angedeutet. "Das halten wir für falsch. Es darf keine Durchlöchern dieser Regelung geben", sagte Storm. Wenn man jedoch überlege, ein "Wiederholungsrezept" einzuführen, etwa für die Antibabypille oder andere Medikamente, könne man darüber reden. "Das wäre aber keine Änderung der Reform, sondern das wäre nur eine praktikable Lösung. Und wir brauchen praktikable Lösungen nicht nur für diese Frage", so Storm. Die SPD-Politikerin Schaich-Walch betonte, dass es die Möglichkeit eines Wiederholungsrezeptes für sechs Monate schon in der Arzneimittelrichtlinie gebe. Dies müsse jedoch im Einzelfall bei jedem Patienten und bei jedem Arzneimittel entschieden werden.
ots-Originaltext: Phoenix
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