Hintze: Gauweiler-Versuch, die EU-Verfassung zu stoppen, wird krass
scheitern
Schwall-Düren: Bürger erhalten mehr Rechte
Bonn (ots)
Der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Peter Hintze sieht keine Chance für die Gegner der neuen EU-Verfassung, die Übernahme des Vertragswerkes in Deutschland zu verhindern. Im PHOENIX-Interview sagte er am Donnerstag: Der Gauweiler-Versuch, das irgendwie zu stoppen, wird krass scheitern. Hintze betonte die Stellung des deutschen Parlaments auch nach der An-nahme der Verfassung: Der Bundestag wird stärker. Und stärker wird auch das Europäische Parlament. Zukünftig sei das Europäische Parlament bei 95 Prozent der Rechtsetzungsakte der Europäischen Union mit im Entscheidungsverfahren. beteiligt. Diese Verfassung bedeutet viel mehr Demokratie in Europa, viel mehr Transparenz und sie ist ein unübersehbarer Fortschritt, sagte Hintze. Ebenfalls im PHOENIX-Interview sagte die stellvertretende SPD- Fraktionsvorsitzende Angelica Schwall-Düren: Es ist wichtig, dass eines der Gründerländer der Europäischen Gemeinschaften, Deutschland, sehr frühzeitig sich positiv zu dieser Verfassung bekennt. Diese sei ein entscheidender Fortschritt gegenüber den bisherigen Verträgen. Eine Zustimmung könne auch ein klein wenig Unterstützung für das EU-Verfassungsreferendum in Frankreich bedeuten. Es wäre gut, wenn diese beiden großen Länder zeitnah ihr Ja zur Verfassung abgeben, sagte Schwall-Düren. Die SPD-Politikerin betonte, dass auch die Bürger neue Rechte bekommen haben. Als Beispiel nannte sie das europäi-sche Bürgerbegehren, mit dem Bürger Initiativen für die europäische Ebene starten könnten. Wichtig sei zudem die Grundrechtecharta, die nun Verfassungs-rang habe. Jeder Bürger habe nun die Möglichkeit, seine Rechte auf der europäi-schen Ebene einzuklagen, erklärte Schwall-Düren. Die stellvertretende Frakti-onsvorsitzende betonte, dass keinesfalls das nationale Recht gebrochen wird. Das Grundgesetz gelte uneingeschränkt weiter. Wenn jedoch ein europäisches Gesetz gemacht werde, das in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz ist, habe dieses dann Vorrang vor nationalem Recht, genauso wie Bundesrecht Landes-recht bricht.
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