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Oppermann (SPD): Steinmeier-Aussage vor U-Ausschuss im März möglich
Bosbach (CDU): Deutschland hat Interesse an einem unbelasteten Außenminister

Bonn (ots)

Nach Ansicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Thomas
Oppermann ist im Fall Kurnaz eine Vernehmung von Außenminister 
Franz-Walter Steinmeier im BND-Untersuchungsausschuss im März 
möglich. Oppermann, der auch Mitglied in diesem Ausschuss ist, sagte 
in der "PHOENIX Runde": "Wir haben eine Reihe von Zeugen, die wir 
natürlich vorher fragen müssen, welche Anteile sie an den 
Entscheidungen hatten, die getroffen worden sind und die auch 
kritisiert werden". Erst danach könne Steinmeier vernommen werden. 
Entscheidend sei zudem der Wissensstand von 2002, betonte Oppermann: 
"Es geht doch jetzt ausschließlich um die Frage, welche Einschätzung 
hatten die deutschen Sicherheitsbehörden im Jahr 2002 von Murat 
Kurnaz, wovon war die geprägt. Das werden wir im Ausschuss aufklären 
müssen."
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach 
wandte sich gegen jeden "voreiligen Freispruch" und gegen jede 
"voreilige Verurteilung": "Ich bin strikt dagegen, dass wir über 
Menschen den Stab brechen, die bisher noch nicht einmal die 
Möglichkeiten hatten, vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen." 
Eine Belastungsprobe für die Große Koalition sieht Bosbach nicht, 
denn die CDU/CSU habe keine Interesse an einem "destabilisierten" 
Außenminister. Die Bundesrepublik habe allerdings ein Interesse an 
einem "unbelasteten Außenminister": "Deswegen hoffe ich, dass es 
Herrn Steinmeier gelingt und anderen gelingt, die Vorwürfe zu 
entkräften."
Der Vize-Präsident des CIA-Ausschusses des EU-Parlaments Cem Özdemir 
(B90/Die Grünen) sagte, es sei notwendig aus dem Fall Kurnaz zu 
lernen: "Jetzt geht es nicht darum, dass man zunächst die Schuldfrage
stellt, sondern (...) wie schaffen wir eine Situation, wie wir das 
zukünftig verhindern können." Es ginge keinesfalls an, einseitig "das
Opfer zu belasten".
Grundsätzliche Kritik übte der Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte, Rolf Gössner: "Wir müssen darüber reden, dass im Zug 
des Antiterrorkampfes Menschenrechte immer mehr unter die Räder 
gekommen sind - und zwar nicht nur irgendwo außerhalb, sondern eben 
auch in diesem Land." Die Bundesrepublik Deutschland habe gegenüber 
Murat Kurnaz eine "Garantenpflicht" gehabt. Ein rechtsstaatliches 
Verfahren sei nur hier gewährt gewesen und nicht auf Guantanamo. 
"Hier geht es möglicherweise um unterlassene Hilfeleistung, 
Freiheitsberaubung, Beihilfe zur Freiheitsberaubung beziehungsweise 
Freiheitsberaubung durch Unterlassen."

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