Oppermann (SPD): Steinmeier-Aussage vor U-Ausschuss im März möglich
Bosbach (CDU): Deutschland hat Interesse an einem unbelasteten Außenminister
Bonn (ots)
Nach Ansicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Thomas Oppermann ist im Fall Kurnaz eine Vernehmung von Außenminister Franz-Walter Steinmeier im BND-Untersuchungsausschuss im März möglich. Oppermann, der auch Mitglied in diesem Ausschuss ist, sagte in der "PHOENIX Runde": "Wir haben eine Reihe von Zeugen, die wir natürlich vorher fragen müssen, welche Anteile sie an den Entscheidungen hatten, die getroffen worden sind und die auch kritisiert werden". Erst danach könne Steinmeier vernommen werden. Entscheidend sei zudem der Wissensstand von 2002, betonte Oppermann: "Es geht doch jetzt ausschließlich um die Frage, welche Einschätzung hatten die deutschen Sicherheitsbehörden im Jahr 2002 von Murat Kurnaz, wovon war die geprägt. Das werden wir im Ausschuss aufklären müssen." Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach wandte sich gegen jeden "voreiligen Freispruch" und gegen jede "voreilige Verurteilung": "Ich bin strikt dagegen, dass wir über Menschen den Stab brechen, die bisher noch nicht einmal die Möglichkeiten hatten, vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen." Eine Belastungsprobe für die Große Koalition sieht Bosbach nicht, denn die CDU/CSU habe keine Interesse an einem "destabilisierten" Außenminister. Die Bundesrepublik habe allerdings ein Interesse an einem "unbelasteten Außenminister": "Deswegen hoffe ich, dass es Herrn Steinmeier gelingt und anderen gelingt, die Vorwürfe zu entkräften." Der Vize-Präsident des CIA-Ausschusses des EU-Parlaments Cem Özdemir (B90/Die Grünen) sagte, es sei notwendig aus dem Fall Kurnaz zu lernen: "Jetzt geht es nicht darum, dass man zunächst die Schuldfrage stellt, sondern (...) wie schaffen wir eine Situation, wie wir das zukünftig verhindern können." Es ginge keinesfalls an, einseitig "das Opfer zu belasten". Grundsätzliche Kritik übte der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner: "Wir müssen darüber reden, dass im Zug des Antiterrorkampfes Menschenrechte immer mehr unter die Räder gekommen sind - und zwar nicht nur irgendwo außerhalb, sondern eben auch in diesem Land." Die Bundesrepublik Deutschland habe gegenüber Murat Kurnaz eine "Garantenpflicht" gehabt. Ein rechtsstaatliches Verfahren sei nur hier gewährt gewesen und nicht auf Guantanamo. "Hier geht es möglicherweise um unterlassene Hilfeleistung, Freiheitsberaubung, Beihilfe zur Freiheitsberaubung beziehungsweise Freiheitsberaubung durch Unterlassen."
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