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Neue Westfälische (Bielefeld): BGH-Urteil zu Kuckuckskindern Intime Frage SANDRA SPIEKER

Bielefeld (ots)

Die Antwort auf die intime Frage, ob eine Frau mitteilen muss, mit wem sie geschlafen hat, lautet Ja. Auch wenn der Bundesgerichtshof es anders formuliert. Kuckuckskinder gab es schon immer. Die juristische Diskussion um sie ist neu, die Behandlung von getäuschten Vätern hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Vor mehr als hundert Jahren war der schöne Schein einer Familie durch nichts zu erschüttern, später konnten Ehemänner die Vaterschaft anfechten, dann hatten auch Kinder ein Recht darauf, den Namen ihre Erzeugers zu erfahren. Heute ist es nicht mehr so leicht, ein Kind "unterzuschieben". Grund ist die Verbreitung von Gen-Tests. Jedes fünfte bis zehnte Neugeborene in Deutschland soll ein Kuckuckskind sein, besagen Schätzungen, das wären 25.000 bis 40.000 jedes Jahr. Eine offizielle Statistik gibt es nicht. Über peinliche Ausrutscher und verhängnisvolle Affären führt nunmal niemand Buch. Mütter sind peinlich berührt, die Verunsicherung unter Vätern ist groß. Das BGH-Urteil spricht Vätern zwar mehr Rechte zu, verschafft ihnen aber nur einen bedingten Sieg. Im konkreten Fall hat es dem Scheinvater geholfen, nach der Trennung sein Geld zurückzufordern. Innerhalb einer Partnerschaft aber entsteht schließlich nicht nur finanzieller Schaden. Was bei beiden Parteien eigentlich im Mittelpunkt stehen sollte, ist, dass das der Nachwuchs seine Identität findet. Denn eigentliche Verlierer sind meist die Kuckuckskinder selbst.

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