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VKU zur IW-Studie "Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen"
Kein "verzerrter Wettbewerb", sondern verzerrte Darstellung

Köln (ots)

"Die Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft
(IW) zum angeblichen Umsatzsteuerprivileg kommunaler Unternehmen 
stellt eine bewusste Verzerrung der tatsächlichen steuerlichen 
Verhältnisse dar." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des 
Verbandes kommunaler Unternehmen, Michael Schöneich, heute in Köln.
Richtig sei, dass die Kommunen lediglich im Rahmen der ihnen 
gesetzlich als Pflicht zugewiesenen, hoheitlichen Aufgaben nicht der 
Umsetzsteuerpflicht unterliegen, soweit sie diese in 
öffentlich-rechtlicher Rechtsform erfüllten. Den kommunalen 
Unternehmen sei dann jedoch auch der Vorsteuerabzug versagt. "Dieser 
Nachteil kann entgegen den unhaltbaren Behauptungen des IW durch 
steuerstrategische Gestaltungen in keiner Weise umgangen werden", so 
Schöneich.
Völlig unzutreffend sei die Aussage der Studie, die Kommunen 
behinderten einen freien Wettbewerb in der Ver- und 
Entsorgungswirtschaft. "Es sollte dem IW eigentlich geläufig sein, 
dass es aus gutem Grund weder in der Wasserver- noch in der 
Abwasserentsorgung eine Marktöffnung und daher auch keinen gebremsten
Wettbewerb gebe", betonte Schöneich. Gerade diese Kernbereiche seien 
aufgrund ausdrücklicher politischer Willenserklärung sowohl aus Sicht
des EU-Parlamentes als auch der Bundesregierung bewusst keiner 
Marktöffnung zugefügt worden. Die Kommunen und ihre Unternehmen 
erledigten hier ihre originären Pflichtaufgaben mit international 
höchster Qualität und zu angemessenen Preisen.
Kritisch sei auch zu beurteilen, dass die Studie die Entwicklung 
des Verhältnisses zwischen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 
zu den Gesamteinnahmen der Kommunen als Beleg für eine Ausweitung der
wirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand darstelle. 
Angesichts stark schwankender Steuereinnahmen der Kommunen sei diese 
statistische Kennzahl aus Sicht des VKU vollkommen ungeeignet, 
derartige Rückschlüsse in seriöser Art und Weise zu ziehen.
Falsch sei auch die ebenso kritische Sichtweise auf eine angeblich
fehlende Ausschreibung von so genanten Eigenleistungen. Gemäß Artikel
28 Absatz 2 Grundgesetz hätten die Kommunen im Rahmen der kommunalen 
Selbstverwaltung die Entscheidungsfreiheit, wie sie die Aufgaben für 
ihre Bürger am besten erbringen können. Es sei eine 
Selbstverständlichkeit, dass Eigenerbringung nicht in Rahmen der 
Ausschreibung ausgestaltet werde. Weder die nationalen noch 
europäischen Vergaberegelungen sähen auch nur im Ansatz eine 
Ausschreibungspflicht für solche Eigenleistungen vor.
Nicht zuletzt von der Praxis widerlegt sei auch die Aussage, eine 
Kommunalisierung von Aufgaben führe meist zu überhöhten Preisen. Das 
Beispiel der Stadt Bergkamen, die jetzt die Hausmüllentsorgung für 
ihre Bürger, die vorher von einem privaten Unternehmen durchgeführt 
wurde, übernommen habe, widerlege dies eindeutig. Die Stadt kann 
diese Leistungen nun zu 25 bis 30 Prozent billiger als die Privaten 
anbieten.
Angesichts der verzerrenden Behauptungen, so Schöneich, würde die 
vorliegende Studie des IW den Ansprüchen an eine objektive 
wissenschaftliche Ausarbeitung in keiner Weise gerecht werden.
(Nähere Ausführungen des VKU zur IW - Studie finden Sie online 
unter www.vku.de )
Ansprechpartner:
Wolfgang Prangenberg
Fon: +49.221.37 70-206
Fax: +49.221.37 70-266

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