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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Erste Lesung des Energiewirtschaftsgesetzes heute im Bundestag
VKU: Preisermittlung für Netzentgelte muss kostenorientiert bleiben
Ex-ante- oder ex-post-Genehmigung nicht kriegsentscheidend

Berlin (ots)

Anlässlich der Ersten Lesung zur Novellierung des
Energiewirtschaftsgesetzes appelliert der Verband kommunaler
Unternehmen e.V. (VKU) an die Fraktionen des Deutschen Bundestags,
nicht vom Prinzip der Kostenorientierung bei der Ermittlung der
Netzentgelte abzuweichen. "Der vorliegende Entwurf gefährdet das
Prinzip der Nettosubstanzerhaltung. Dieses Prinzip darf nicht
ausgehöhlt werden", so VKU-Präsident OB Gerhard Widder heute nach
einer Präsidiumssitzung in Berlin. "Die Folge wäre, den
Netzbetreibern die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen." Mit dem
Herausstreichen wichtiger Elemente des bewährten
Kalkulationsleitfadens der Verbändevereinbarung Strom, der Öffnung
für Instrumente des Vergleichsmarktkonzepts sowie der Begrenzung der
Eigenkapitalverzinsung von 6,5 % bis Ende 2005 würde die
Kostenorientierung der Entgeltermittlung ad absurdum geführt.
Widder erinnerte daran, dass der Ziel-Kanon des EnWG nicht nur aus
dem Ziel "Preisgünstigkeit" bestehe, sondern gleichberechtigt daneben
auch die "Versorgungssicherheit" und der "Umweltschutz" zu beachten
seien. Ob die Netzentgelte vorher (ex ante) oder im Nachhinein (ex
post) genehmigt werden, sei aus Sicht des VKU nicht
kriegsentscheidend, obwohl die ex-ante- Regelung einen viel zu hohen
bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde. Hierin sei man sich
übrigens mit der REGTP einig. Entscheidend sei in erster Linie, wie
die Preise ermittelt würden, und das könne zunächst nur
kostenorientiert erfolgen. Nach wie vor spreche sich der VKU dafür
aus, dass die Länder unmittelbar eigene Zuständigkeiten bei der
Regulierung des Netzzugangs erhalten. Hier sei ausreichend fachliche
Kompetenz vorhanden. Diese müsste genutzt werden, damit die
Ausstattung der Bundesregulierungsbehörde auf das notwendige Maß
beschränkt werde.
Weitere zentrale Punkte bei der Novellierung des EnWG für den VKU
seien
  • die Beschränkungen der Entflechtungsvorgaben (Unbundling) für die Trennung von Netzen und Vertrieb bzw. Erzeugung auf die Anforderungen der EU-Richtlinie und insbesondere der Schutz kleinerer Unternehmen durch die Anwendung der sog, de-minimis-Klausel,
  • die Ablehnung der Einrichtung von "Arealnetzen"(auf Gebäudekomplexe oder auf spezielle Gebietsflächen beschränkte eigenständige Weiterverteilungsanlagen), um das "Rosinenpicken" auf Kosten der allgemeinen Stromverbraucher zu verhindern sowie
  • die Forderung nach dem Ausgleich vermiedener Netznutzungsentgelte bei der dezentralen Stromerzeugung.
Rückfragen an: 
Wolfgang Prangenberg 
Tel.:  0221/3770-206 
Handy: 0151/12500005

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