BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BVD: Bundesarbeitsgericht verpasst Chance auf Befriedung
Berlin (ots)
"Mit seiner gestrigen Entscheidung gegen die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Chance verpasst, in einem Streit nur unter Gewerkschaften, der zu Lasten der Unternehmen der Zeitarbeit und deren Beschäftigten ausgetragen wird, auf eine Befriedung hinzuwirken." Das erklärte Olaf Junge, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD), heute in Berlin.
"Gerade nachdem zwischenzeitlich alle Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sich auf einen einheitlichen Mindestlohn für die Zeitarbeit geeinigt hatten und damit die von Unsachlichkeit und Polemik bestimmte Ausgangslage des Streites erledigt worden war, hätte das Gericht gut daran getan, auf eine Machtdemonstration zu verzichten und sich an den praktischen Besonderheiten der Zeitarbeit zu orientieren", so Junge und weiter: "Stattdessen entsteht der Eindruck, als werde mit Leerformeln versucht, ein schon vor Prozessbeginn gewünschtes Ergebnis zu begründen."
"Die aktuell geltenden Zeitarbeitstarifverträge des BVD mit den christlichen Gewerkschaften sind von der Entscheidung nicht betroffen, da sie seit dem 1. Januar 2010 mehrgliedrig mit den Einzelgewerkschaften und nicht mehr nur mit der CGZP abgeschlossen werden. Zur abschließenden Beurteilung des BAG-Beschlusses sind die Entscheidungsgründe abzuwarten", so Junge abschließend.
Der Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen ist Mitglied im BGA.
52, Berlin, 15. Dezember 2010
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