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BGA: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenlegen
Zuständigkeit der Kommunen beibehalten

Berlin (ots)

"Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe ist ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt bei
der Umsetzung des Hartz-Konzepts. Unverständlich ist jedoch, warum
die neue Leistung, das sog. Arbeitslosengeld II, bei der
Bundesanstalt für Arbeit angesiedelt werden soll. Dies ist ein
krasser Konstruktionsfehler." Dies erklärt Anton F. Börner, 
Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels
(BGA), heute in Berlin anlässlich der ersten Lesung des Dritten und
Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz
III und IV) im Deutschen Bundestag.
Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass es
sachdienlicher und sachnäher ist, das zukünftige Arbeitslosengeld II
in die Zuständigkeit der Kommunen, die bereits über  entsprechende
Erfahrungen verfügen, zu verlagern. Vor allem der Vermittlungsskandal
bei der Bundesanstalt für Arbeit habe gezeigt, dass diese ihren
Aufgaben nicht immer gewachsen sei. Die Übertragung der Zuständigkeit
für das Arbeitslosengeld II würde dazu führen, dass diese Behörde die
Verantwortung für weitere ca. 4,3 Millionen Leistungsempfänger
übernehmen müsse. Folge sei die totale Überforderung der Behörde. Die
Bundesanstalt für Arbeit müsse sich auf ihre Kernaufgaben,
insbesondere die Arbeitsvermittlung, konzentrieren. "Wir brauchen
definitiv keine weitere zentralistische Mammutbehörde. Stattdessen
benötigen wir dezentrale Betreuungseinheiten, die Erfahrungen bei der
Betreuung vor allem von Langzeitarbeitslosen und Personen mit anderen
Vermittlungshindernissen haben", äußert Börner. Börner favorisiert
insofern den Gesetzentwurf der CDU/CSU "Sicherung der
Existenzgrundlagen - Existenzgrundlagengesetz EGG", der am heutigen
Tag ebenfalls in den Bundestag eingebracht wird. Dieser sieht
ausdrücklich vor, das zukünftige Arbeitslosengeld II bei den Kommunen
anzusiedeln.
Hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest, ist zu befürchten,
dass die Reform der Bundesanstalt für Arbeit und damit das Ziel, die
Arbeitslosigkeit zu reduzieren, ins Leere laufen." so Börner
abschließend.
Ansprechpartner: 
André Schwarz 
Pressesprecher 
Telefon: 030/ 59 00 99 520 
Telefax: 030/ 59 00 99 529

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