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BDI-Mitgliederversammlung: Industrie drängt auf weitere Veränderungen des Steuergesetzes

Berlin (ots)

Der vom Kabinett bereits verabschiedete Entwurf zum
Steuervergünstigungsabbaugesetz belastet die Wirtschaft bis zum Jahr
2006 mit bis zu 40 Mrd. Euro. Zur Steuerpolitik der Bundesregierung
gab es daher bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der
Deutschen Industrie (BDI) eine Aussprache. Angesichts der hohen
zusätzlichen Belastung und der inneren Widersprüche der
Regierungspolitik appellierten die große und die mittelständische
Industrie an die Koalition, weitere Veränderungen an dem Gesetz
vorzunehmen.
Auszug aus der steuerpolitischen Diskussion in der
   BDI-Mitgliederversammlung
Ohne Stärkung des Eigenkapitals keine Investitionen 
   Die Steuerpolitik verschärft Risiko für Arbeitsplätze
In der BDI-Mitgliederversammlung beteiligten sich an der
intensiven Aussprache zur Steuerpolitik der Bundesregierung u. a. die
folgenden Herren: Josef Albert Beckmann (Textilwerke Beckmann GmbH),
Prof. Dr. Bernd Gottschalk (VDA), Dietmar Harting (HARTING KGaA), Dr.
Arend Oetker (Dr. Arend Oetker Holding GmbH und Co. KG), Dr. Michael
Rogowski (Voith AG), Jürgen Theis (Artur Theis GmbH & Co. KG), Jürgen
R. Thumann (Heitkamp & Thumann KG):
Die industriellen Familienunternehmen seien über den aktuellen
Kurs der Bundesregierung in der Steuerpolitik zutiefst verunsichert.
Die bereits verabschiedete deutliche Erhöhung der Ökosteuer führe
auch für diese Betriebe zu einer deutlichen Verschlechterung der
internationalen Wettbewerbsposition. Zudem seien die Maßnahmen des
sogenannten Steuervergünstigungsabbaugesetzes allein darauf
gerichtet, die Steuerbelastung der Unternehmen zu erhöhen. Die
Maßnahmen stünden damit in unmittelbarem Widerspruch zu der
notwendigen Stärkung des Eigenkapitals und verhinderten eigentlich
notwendige Investitionen in die Zukunft. Laut Koalitionsvereinbarung
hätte doch die Eigenkapitalbasis im Mittelstand gestärkt werden
sollen. Das passe nicht zusammen. Von einem Abbau von
Steuervergünstigungen oder Ausnahmetatbeständen im
Unternehmensbereich könne keine Rede sein. Nur einen verschwindend
kleinen Teil der Maßnahmen führe die Bundesregierung im eigenen
Subventionsbericht selber als Steuervergünstigung auf.
Die Begrenzung der Verlustverrechnung durch Einführung einer
Mindestbesteuerung auf die Hälfte des Gewinns schwäche die Liquidität
des Mittelstandes nachhaltig und verhindere vor allem
Unternehmensneugründungen und solche Investitionen, die aus der
spezifischen Situation regelmäßig mit hohen Anlaufverlusten verbunden
seien. Die finanzielle Situation vieler mittelständischer Unternehmen
sei aufgrund der anhaltenden konjunkturellen Schwäche katastrophal.
Die Hoffnung auf einen Konjunkturaufschwung helfe diesen Unternehmen
dann nicht weiter, wenn die erwirtschafteten Gewinne durch erhöhte
Steuern wieder entzogen würden. Auch die vorgesehene Ausweitung der
Gewerbesteuer auf Mieten, Pachten und Leasing beim Mieter oder
Leasingnehmer schwäche die Finanzausstattung des Mittelstandes. Für
viele Unternehmen sei vor dem Hintergrund von Basel II das
Leasinggeschäft zum letzten Finanzierungsstrohhalm geworden, der mit
einer massiven Verteuerung durch die Besteuerung dieser
Leasingausgaben nun auch wegbrechen solle.
Die Wiedereinführung der Preissteigerungsrücklage für Edelmetalle
sei unverzichtbar und werde deshalb von den betroffenen Unternehmen
begrüßt. Der Anwendungsbereich sei allerdings viel zu eng und müsse
auf solche Rohstoffe ausgeweitet werden, die regelmäßig starken
Preisschwankungen unterliegen. Die generelle Abschaffung des
Lifo-Bewertungsverfahrens sei dagegen ein weiterer Baustein in der
Kette der Belastungsmaßnahmen, insbesondere für den deutschen
Mittelstand, weil damit bewusst die Besteuerung von Scheingewinnen in
Kauf genommen werde. Die Steuerbemessungsgrundlage auf diese Weise
künstlich zu verbreitern, werde der Notwendigkeit zur Stärkung der
finanziellen Basis der Unternehmen in keiner Weise gerecht.
Die darüber hinaus geführte permanente Diskussion über die
Anhebung der Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der
Vermögensteuer seien Gift für den Mittelstand. Auch solche
Ankündigungen lähmten den Mittelstand, von dem die Politik in
besonderer Weise die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Deutschland
erwarte.
Zur Steuerpolitik der Bundesregierung äußerten sich auch die
   folgenden Herren:
Dr. Michael Frenzel (TUI AG), Prof. Dr. Bernd Gottschalk (VDA),
Hans-Olaf Henkel (WGL), Dr. Volker Jung (Siemens AG), Dr. Michael
Rogowski (Voith AG), Prof. Dr. Schulz (ThyssenKrupp AG), Prof. Dr.
Wilhelm Simson (e.on AG), Prof. Dr. Ignaz Walter (Walter Bau AG):
Vor dem Hintergrund eines Rückganges des globalen Welthandels und
eines unzureichenden inländischen Wirtschaftswachstums sowie
ungelöster Strukturprobleme habe die Bundesregierung falsche Weichen
in der Steuerpolitik gestellt. Das Ziel, neue Arbeitsplätze zu
schaffen, könne mit den bisher getroffenen Entscheidungen nicht
erreicht werden. Die für Investitionen erforderliche
Planungssicherheit in den steuerlichen Rahmenbedingungen fehle. Die
Erhöhung der Ökosteuer zusammen mit geplanten Mehrbelastungen der
Unternehmen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz behinderten die
Wirtschaftsentwicklung nachhaltig. Die Steuermehrbelastungen der
Wirtschaft summierten sich bis zum Jahr 2006 bis zu 40 Mrd. EURO.
Zugleich hätten schwerwiegende Struktureingriffe wie die
Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft oder die so genannte
Mindestbesteuerung in der Koalition weitgehend unterschätzte negative
Folgen für Konjunktur und Arbeitsmarkt. Positive Ansätze der
vergangenen Legislaturperiode zur Verbesserung der Standortqualität
in Deutschland würden innerhalb kürzester Zeit zunichte gemacht und
in ihr Gegenteil verkehrt. Die gerade geschaffene Attraktivität
Deutschlands als internationaler Holdingstandort werde durch die
Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft erheblich
eingeschränkt. Die betragsmäßige Begrenzung des Verlustausgleiches
werde sich als Investitions- und Wachstumsbremse entpuppen, da die
Liquidität aller Unternehmen eingeschränkt werde. Insbesondere
Investitionen mit hohen Anlaufverlusten würden erheblich
benachteiligt. Besonders betroffen hiervon wären beispielsweise junge
aufstrebende Unternehmen aus der Zukunftsbranche Biotechnologie.
Die Erhöhung der Geschäftswagensteuer belaste zwar in erster Linie
die Arbeitnehmer, habe aber für die bisher der konjunkturellen
Schwäche trotzenden Automobilindustrie mit den vielen
mittelständischen Zulieferern erhebliche negative Folgen. Denn es
gebe bereits klare Signale, dass es bei der Wahl der Geschäftswagen
ein "Downsizing" geben werde.
Die Rücknahme einiger völlig unvertretbarer Eingriffe mache
bereits deutlich, dass auch die Bundesregierung erkannt habe, den
falschen Weg zu beschreiten. Aber schon die Summe der verbleibenden
Änderungsvorschläge stelle eine deutliche Abkehr von anerkannten
Prinzipien und Regeln im Steuerrecht dar. Das schaffe, nicht zuletzt
mit Blick auf den ausländischen Investor, kein Vertrauen in die
steuerpolitischen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unternehmer forderten daher eine Steuerpolitik mit
Verlässlichkeit und Weitblick. Die in der abgelaufenen
Legislaturperiode vorbereiteten Änderungen des Umwandlungs- und
Außensteuerrechts müssten unverzüglich Gesetz werden. Nur auf der
Grundlage eines modernisierten, internationalen Anforderungen
gerechtwerdenden Unternehmenssteuerrechts könne es neue Investitionen
und Arbeitsplätze in Deutschland geben.
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Deutschen Industrie e.V.
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