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Deutscher Bauernverband (DBV)

Artikelgesetz muss wieder auf den Verhandlungstisch
DBV-Präsidium fordert Zurücknahme der unsachgerechten Immissionsschutzregelungen

Bonn (ots)

Die deutschen Bauern mit Rinder-, Geflügel - und
Schweinehaltung sind aufgebracht. Das neue Immissionsschutzrecht
bedroht viele kleinere und mittlere Betriebe in ihrer Existenz. Nach
der neuen Gesetzeslage müssen Tierhaltungen mit einem Viehbesatz von
mehr als 50 Großvieheinheiten pro Betrieb und mehr als zwei GV je
Hektar den Behörden angezeigt werden, verbunden mit umfangreichen
Unterlagen. Dies betrifft bereits bäuerliche Familienbetriebe mit 35
Milchkühen und eigener Nachzucht mit einer Flächenausstattung von 25
Hektar Land. Außerdem unterliegen diese Betriebe bei künftigen
Bauvorhaben oder aber schon bei Änderungen des Stalls einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder einer Vorprüfung für diese.
Das EU-Recht wurde in Deutschland in entscheidenden Punkten
verschärft: Eine UVP muss in Deutschland bei Schweineställen bereits
ab 2000 Mastplätzen durchgeführt werden. Die EU-Richtlinie schreibt
dies erst ab 3000 Plätzen vor. Bei Sauen wurde die EU-Grenze von 960
auf 750 Stallplätze verringert. Rinder- und Kälberställe werden in
Deutschland in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen, während
sie in anderen EU-Ländern davon befreit sind. Mit dem
Viehbesatzkriterium von 2 GV pro Hektar wurde die von der EU
vorgegebene Pflicht zur Genehmigung von Ställen in Deutschland sogar
auf die gesamten Betriebe inklusive der Nutzflächen ausgedehnt.
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat auf seiner
heutigen Sitzung Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
aufgefordert, die massiven und zugleich unsachgerechten Neuregelungen
zur Umweltverträglichkeitsprüfung und immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung von Stallanlagen unverzüglich zurückzunehmen. Das
Artikelgesetz muss wieder auf den Verhandlungstisch, heißt es in der
Erklärung. Das so genannte Artikelgesetz zur Umsetzung von zwei
EU-Richtlinien sei vom Deutschen Bundestag auf Antrag des
Umweltausschusses im Frühsommer diesen Jahres mit Verweis auf BSE
gegenüber den Vorgaben des Bundeskabinetts in einem nicht
hinnehmbaren Maße verschärft worden. Dieser nationale Alleingang sei
trotz des erheblichen Widerstandes des Deutschen Bauernverbandes und
der Landesbauernverbände vor der Sommerpause verabschiedet worden.
Die beschlossenen Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes
und des UVP-Gesetzes gingen weit über die Zielrichtung dieses
Gesetzes hinaus. Dies gelte insbesondere für die Festlegung eines
Kriteriums von 50 Großvieheinheiten (GV) und 2 GV/ha als Begründung
zur verpflichtenden Durchführung eines BImSch-Verfahrens. Die
Flächenbindung sei aber in Deutschland bereits in der
Dünge-Verordnung umfassend geregelt. Es sei unerträglich, bereits
kleine bäuerliche Familienbetriebe zur Prüfung der
Umweltverträglichkeit von Stallneubauten einem förmlichen
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu
unterziehen. Aus verwaltungsrechtlichen Gründen würden darüber hinaus
auch bestehende kleine Ställe einer immissionsschutzrechtlichen
Kontrolle unterliegen, ohne dass dies aus Umweltgesichtspunkten
erforderlich wäre, heißt es in einer Erklärung des DBV-Präsidiums.
Erhebliche Kostenbelastungen durch Kontrollen und
Umweltverträglichkeitsprüfungen verschärften zudem den Strukturwandel
in der Landwirtschaft dramatisch. Die Wettbewerbsfähigkeit der
tierhaltenden Betriebe in Deutschland werde erheblich verschlechtert.
Es sei ferner unredlich, die Verschärfung von Umweltvorschriften mit
der BSE-Krise in Verbindung zu bringen. Mit Gesundheitspolitik habe
diese Entscheidung nichts zu tun. Deshalb werde das Vertrauen in eine
sachgerechte Politik untergraben.
Im Einzelnen fordert das DBV-Präsidium,
1. die Schwellenwerte für Schweine- und Geflügelställe, ab denen
eine umweltrechtliche Prüfung zu erfolgen hat, an die EU-Vorgaben
anzupassen;
2. die Rinder- und Kälberställe entsprechend den EU-Vorgaben von
dem Genehmigungsverfahren zu befreien,
3. den Besatzdichtefaktor von 50 Großvieheinheiten (GV) und 2 GV
pro Hektar, ab dem eine Vorprüfung für eine UVP erfolgen muss, zu
streichen. Die Prüfung der Umweltverträglichkeit von "Stallneubauten"
nach der EU-Richtlinie müsse strikt von der in Deutschland ohnehin
flächendeckend geregelten Düngeverordnung getrennt werden.
DBV-Pressedienst
Deutscher Bauernverband (DBV) 
Geschäftsstelle Bonn: 
Telefon: 0228 / 8198 - 238 
Telefax: 0228 / 8198 - 231

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