Artikelgesetz muss wieder auf den Verhandlungstisch
DBV-Präsidium
fordert Zurücknahme der unsachgerechten Immissionsschutzregelungen
Bonn (ots)
Die deutschen Bauern mit Rinder-, Geflügel - und Schweinehaltung sind aufgebracht. Das neue Immissionsschutzrecht bedroht viele kleinere und mittlere Betriebe in ihrer Existenz. Nach der neuen Gesetzeslage müssen Tierhaltungen mit einem Viehbesatz von mehr als 50 Großvieheinheiten pro Betrieb und mehr als zwei GV je Hektar den Behörden angezeigt werden, verbunden mit umfangreichen Unterlagen. Dies betrifft bereits bäuerliche Familienbetriebe mit 35 Milchkühen und eigener Nachzucht mit einer Flächenausstattung von 25 Hektar Land. Außerdem unterliegen diese Betriebe bei künftigen Bauvorhaben oder aber schon bei Änderungen des Stalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder einer Vorprüfung für diese.
Das EU-Recht wurde in Deutschland in entscheidenden Punkten verschärft: Eine UVP muss in Deutschland bei Schweineställen bereits ab 2000 Mastplätzen durchgeführt werden. Die EU-Richtlinie schreibt dies erst ab 3000 Plätzen vor. Bei Sauen wurde die EU-Grenze von 960 auf 750 Stallplätze verringert. Rinder- und Kälberställe werden in Deutschland in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen, während sie in anderen EU-Ländern davon befreit sind. Mit dem Viehbesatzkriterium von 2 GV pro Hektar wurde die von der EU vorgegebene Pflicht zur Genehmigung von Ställen in Deutschland sogar auf die gesamten Betriebe inklusive der Nutzflächen ausgedehnt.
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat auf seiner heutigen Sitzung Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aufgefordert, die massiven und zugleich unsachgerechten Neuregelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Stallanlagen unverzüglich zurückzunehmen. Das Artikelgesetz muss wieder auf den Verhandlungstisch, heißt es in der Erklärung. Das so genannte Artikelgesetz zur Umsetzung von zwei EU-Richtlinien sei vom Deutschen Bundestag auf Antrag des Umweltausschusses im Frühsommer diesen Jahres mit Verweis auf BSE gegenüber den Vorgaben des Bundeskabinetts in einem nicht hinnehmbaren Maße verschärft worden. Dieser nationale Alleingang sei trotz des erheblichen Widerstandes des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände vor der Sommerpause verabschiedet worden.
Die beschlossenen Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des UVP-Gesetzes gingen weit über die Zielrichtung dieses Gesetzes hinaus. Dies gelte insbesondere für die Festlegung eines Kriteriums von 50 Großvieheinheiten (GV) und 2 GV/ha als Begründung zur verpflichtenden Durchführung eines BImSch-Verfahrens. Die Flächenbindung sei aber in Deutschland bereits in der Dünge-Verordnung umfassend geregelt. Es sei unerträglich, bereits kleine bäuerliche Familienbetriebe zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Stallneubauten einem förmlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu unterziehen. Aus verwaltungsrechtlichen Gründen würden darüber hinaus auch bestehende kleine Ställe einer immissionsschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen, ohne dass dies aus Umweltgesichtspunkten erforderlich wäre, heißt es in einer Erklärung des DBV-Präsidiums.
Erhebliche Kostenbelastungen durch Kontrollen und Umweltverträglichkeitsprüfungen verschärften zudem den Strukturwandel in der Landwirtschaft dramatisch. Die Wettbewerbsfähigkeit der tierhaltenden Betriebe in Deutschland werde erheblich verschlechtert. Es sei ferner unredlich, die Verschärfung von Umweltvorschriften mit der BSE-Krise in Verbindung zu bringen. Mit Gesundheitspolitik habe diese Entscheidung nichts zu tun. Deshalb werde das Vertrauen in eine sachgerechte Politik untergraben.
Im Einzelnen fordert das DBV-Präsidium,
1. die Schwellenwerte für Schweine- und Geflügelställe, ab denen eine umweltrechtliche Prüfung zu erfolgen hat, an die EU-Vorgaben anzupassen;
2. die Rinder- und Kälberställe entsprechend den EU-Vorgaben von dem Genehmigungsverfahren zu befreien,
3. den Besatzdichtefaktor von 50 Großvieheinheiten (GV) und 2 GV pro Hektar, ab dem eine Vorprüfung für eine UVP erfolgen muss, zu streichen. Die Prüfung der Umweltverträglichkeit von "Stallneubauten" nach der EU-Richtlinie müsse strikt von der in Deutschland ohnehin flächendeckend geregelten Düngeverordnung getrennt werden.
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