DBV und BfN stellen gemeinsame Forderungen zur Grünen Gentechnik
Sonnleitner und Vogtmann für weitere Zusammenarbeit
Berlin (ots)
Zwischen dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt es bezüglich des Einsatzes der Grünen Gentechnik viele übereinstimmende Positionen. Dies wurde bei einem Gespräch der Präsidenten der beiden Organisationen in Bonn deutlich. Neben der Grünen Gentechnik wurden bei dem regelmäßig stattfindenden Austausch zwischen dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, und dem Präsidenten des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Hartmut Vogtmann, auch die Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik und die Hochwasserschutzpolitik der Bundesregierung diskutiert sowie die Notwendigkeit der Erarbeitung einer Strategie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs hervorgehoben.
Angesichts der Tatsache, dass es in Deutschland keinerlei praktische Erfahrungen mit der Koexistenz von Produktionssystemen mit und ohne Verwendung von Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) sowie zu den Auswirkungen auf die Biodiversität gibt, fordern DBV und BfN einen kontrollierten, räumlich eingeschränkten und transparenten Erprobungsanbau von zugelassenen GVO. Dabei sollten die zuständigen Behörden von Bund und Ländern, die Landwirtschaft mit nachgelagertem Bereich, die Pflanzenzüchter sowie Natur- und Umweltschutzorganisationen eingebunden werden. Solange die gesetzlichen Regelungen zur Koexistenz nicht getroffen seien, dürfe es nach Auffassung der Präsidenten Sonnleitner und Vogtmann keine Aufhebung des europaweiten Moratoriums geben. Ausgenommen sei hiervon nur der geforderte Erprobungsanbau zum Testen der Koexistenz. Um Wettbewerbsverzerrungen in Europa zu vermeiden und dem grenzüberschreitenden Handel Rechnung zu tragen, fordern DBV und BfN zudem eine verbindliche, lückenlose und europaweit einheitliche Gesetzgebung zu Kennzeichnung, Risikoabschätzung sowie Koexistenz und Haftungsfragen auf der Grundlage der Leitlinien der EU-Kommission. Beide Organisationen lehnen den Rückzug der Kommission auf das Subsidiaritätsprinzip ab.
Gleichzeitig sprachen sich DBV und BfN dafür aus, Haftungsfragen nicht auf dem Rücken der Landwirte auszutragen. Etwaige Vermarktungsverluste von Landwirten, die keine GVO anbauen, seien zu entschädigen. Außerdem dürften Anbauer von staatlich zugelassenen GVO-Sorten, die die entsprechend festzulegenden Regeln der guten fachlichen Praxis einhielten, nicht zu einer verschuldensunabhängigen Haftung herangezogen werden. Die derzeitige Diskussion innerhalb der EU um die Saatgutgrenzwerte nahmen Sonnleitner und Vogtmann zum Anlass, deutlich niedrigere Grenzwerte als bei Lebens- und Futtermitteln zu fordern. Hier muss den Gefahren der Anreicherung und Vermischung sowie dem Schutz der Biodiversität Rechnung getragen werden. DBV und BfN unterstützen darüber hinaus die Idee der Schaffung von Gebieten, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen nicht angebaut werden. Diese Möglichkeit sollte auf freiwilliger Basis erfolgen und in Rahmenbestimmungen der EU vorgesehen werden.
DBV und BfN waren sich einig, dass bei der Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse auf nationaler Ebene die wirtschaftlichen Einbußen der Milchviehbetriebe möglichst gering gehalten werden sollten. Ein Rückzug der Milchwirtschaft aus ganzen Landstrichen, wie z.B. den Mittelgebirgslagen, wäre auch für Natur und Landschaft ein großer Verlust.
DBV und BfN hoben die Notwendigkeit für konsequente Maßnahmen für einen effektiven Hochwasserschutz hervor, um die Gefahr und die Ausmaße von Hochwasserereignissen zu reduzieren. Strittig blieb, ob hierfür ein Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten notwendig und fachlich gerechtfertigt sei.
Einigkeit herrschte zwischen Sonnleitner und Vogtmann über die Notwendigkeit einer Strategie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Deutschland. Dies betreffe vorrangig die Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr, aber auch durch den naturschutzrechtlichen Ausgleich für diese Eingriffe in Natur und Landschaft. So seien auch bei der Anwendung der Eingriffsregelung Verbesserungen möglich, die unter anderem zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in der Landwirtschaft führen würden. Die beiden Organisationen vereinbarten eine verstärkte Zusammenarbeit bei diesem Thema.
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