Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Diskussion um Helmpflicht für Radfahrer
Bielefeld (ots)
Alle oder keiner. Entweder es gibt eine Helmpflicht oder nicht. Der juristische Unterschied zwischen Rennrad- und Freizeitfahrern ist ein Unding und mit keinem einleuchtenden Argument zu belegen. Es beginnt schon mit der Definition des Begriffes »Rennrad«. Geht es nach Gewicht? Ist es der Lenker? Wozu zählen die sportlichen Mountainbikes, mit denen es oftmals sicher so schnell voran geht wie mit einer Rennmaschine? Und was ist mit dem sportlichen und durchtrainierten Radler, der in Radlerhose und Trikot auf dem normalen Tourenrad auf dem Weg zur Arbeit so manchen Rennradfahrer locker überholt und damit den Drahtesel als normales Fortbewegungsmittel nutzt? Fragen, die bislang nicht beantwortet sind. Die Gerichte begeben sich auf juristisches Glatteis, wenn sie zwischen Freizeit- und Sportfahrern unterscheiden. Medizinisch erwiesen ist, dass ein Helm bei einem Sturz schlimme Verletzungen vermeiden kann. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Fahrrad genutzt wird. Deshalb ist es absolut unverständlich, dass der Gesetzgeber zögert, ähnlich wie bei motorisierten Zweirädern vom Mofa bis zur schweren Maschine, eine generelle Helmpflicht zu erlassen. Damit wären nicht nur alle Diskussionen über Versicherungsfragen hinfällig. Die Gerichte könnten bei ihren Urteilen endlich auf eine Rechtsbasis zurückgreifen. Und letztendlich gäbe es vermutlich als wichtigste Konsequenz weniger schwere Verletzungen nach Radunfällen.
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